Philipp Seitzer

»Behinderte Cyborgs«. Konstruktionen von Behinderung in einer Cyborg-Gesellschaft (PDF-E-Book)

Behindertenpädagogik 2017, 56(2), 157-181

Cover »Behinderte Cyborgs«. Konstruktionen von Behinderung in einer Cyborg-Gesellschaft (PDF-E-Book)

EUR 5,99

Sofort-Download

Dies ist ein PDF-E-Book. Sie erhalten kein gedrucktes Buch, sondern einen Link, unter dem Sie den Titel als E-Book herunterladen können. Unsere E-Books sind mit einem personalisierten Wasserzeichen versehen, jedoch frei von weiteren technischen Schutzmaßnahmen (»DRM«). Erfahren Sie hier mehr zu den Datei-Formaten und kompatibler Soft- und Hardware.

Verlag: Psychosozial-Verlag

25 Seiten, PDF-E-Book

Bestell-Nr.: 23392

Enno Park gehört als amtierender Vorsitzender des Cyborg e.V. zu einer stetig wachsenden Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung, die sich selbst als Cyborgs definieren und sich daher aktiv für die »Förderung und kritische Begleitung der Verschmelzung von Mensch und Technik« in Deutschland engagieren. Die politischen Forderungen des Vereins umfassen zahlreiche biound sozialpolitische Fragestellungen, die sich ebenfalls im Gegenstandsbereich von Behinderungsdiskursen verorten lassen. Mediale Aufmerksamkeit erlangte Enno Park vor wenigen Jahren durch das angekündigte Vorhaben, sein Cochlea Implantat, das er zur Kompensation einer hochgradigen Hörschädigung trägt, zu Zwecken der Effizienzsteigerung zu hacken. Da es ein integraler Bestandteil seines Körpers und darüber hinaus als artifizielles Sinnesorgan wesentlich an der Strukturierung seiner Selbstwahrnehmung und seiner Umweltzugänge beteiligt sei, müsse ihm im Sinne körperlicher Unversehrtheit ein Zugang zu den Programmcodes und Parametern gewährt werden, die letztlich auch entschieden, welche Fähigkeiten das Implantat herstellt oder sogar verbessert. Ferner fordert der Cyborg e.V. die Legislative dazu auf, das »Stören, Entwenden, Konfiszieren oder Verbieten« solcher technischer Körpererweiterungen, die nicht nur implantierte, sondern je nach eigenem leiblichem Empfinden auch tragbare Geräte, sogenannte »wearables« oder »Cyborg-Devices«, einschließen können, mit allen Konsequenzen der Gesetzgebung als Körperverletzung anzuerkennen.