Tina Gebert
Partizipative Forschung mit Menschen, die als geistig behindert bezeichnet werden - im Spannungsfeld von Teilhaberecht und Wissenschaftlichkeit (PDF-E-Book)
Behindertenpädagogik 2014, 53(3), 251-272
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Verlag: Psychosozial-Verlag
22 Seiten, PDF-E-Book
Erschienen im September 2014
Bestell-Nr.: 23310
Durch die Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (hiernach: BRK) garantieren die
Unterzeichnerstaaten Menschen mit Behinderungen ausdrücklich das
Recht auf Teilhabe an der Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse:
»Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit
Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives,
künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu
nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung
der Gesellschaft« (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen 2010, S. 46). Da die Systeme ›Kultur‹ und
›Gesellschaft‹ auch in Wechselwirkung mit dem System ›Wissenschaft‹
stehen (vgl. Liesen 2010, S. 307), kann die Konvention
diesbezüglich auch als Aufforderung zu einer teilhabeorientierten
Veränderung des Wissenschaftssystems verstanden werden. Eine
Möglichkeit, sich diesem Ziel zu nähern, ist die Etablierung einer
partizipativen Forschungspraxis, also die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Wissenschaftssystem – vor allem dann, wenn das
Thema ›Behinderung‹ Forschungsgegenstand ist.