Eva Groß, Andreas Hövermann
Die Abwertung von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Ein Element der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Fokus von Effizienzkalkülen (PDF-E-Book)
Behindertenpädagogik 2013, 52(4), 341-352
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Verlag: Psychosozial-Verlag
12 Seiten, PDF-E-Book
Erschienen im Dezember 2013
Bestell-Nr.: 23286
Die strukturelle Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung
widerspricht dem im deutschen Grundgesetz verankerten Artikel 3 der
Gleichheit. Hiernach darf niemand »wegen seines Geschlechts, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt (…)« werden. Darüber hinaus darf niemand
»(…) wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« (vgl. auch
allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006). Die Tatsache,
dass es eine von Deutschland ratifizierte
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) gibt, deren zentrale Forderung
die Teilhabe der Menschen mit Behinderung in allen
menschenrechtsrelevanten Bereichen ist, sagt noch nichts darüber
aus, inwieweit diese Gleichheit in Bezug auf Menschen mit
Behinderung auch in Deutschland gesichert ist. In Einklang mit der
BRK sei das Ziel einer modernen Behindertenpolitik in Deutschland
»die Verwirklichung eines menschenwürdigen und selbstbestimmten
Lebens in einer inklusiven Gesellschaft« (Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland, 2011, 3).