Rezension zu Der Gotteskomplex

De Processibus Matrimonialibus Sonderdruck 2007

Rezension von Karl-Heinz Selge

In der gegenwärtigen kirchenrechtlichen Diskussion zum kanonischen Eherecht taucht bisweilen die Frage auf, ob und wenn ja inwiefern der Glaube an Gott bedeutsam sei für den ehekonstituierenden Nupturientenkonsens (1). Wenn sich nun ein Psychologe mit dem Thema beschäftigt, wie sich der Verlust Gottes auf den Menschen, sein Denken, Empfinden, Entscheiden und Handeln auswirkt, dann ist auch das Interesse des Kanonisten geweckt.

In der hier zu besprechenden Monographie erläutert Prof. Dr. Horst-Eberhard Richter (2) aus psychoanalytisch-historischer Perspektive, dass sich der Mensch nach dem Wegfall eines sein Dasein bestimmenden, vor allem tragenden und behütenden Gottes nicht etwa in eine heilsame Emanzipierung habe befreien können, sondern sich vielmehr in eine angstbesetzte Megalomanie hineinmanövriert habe. Diese Zusammenhänge werden vom Verfasser in drei Schritten entfaltet. Anschließend trägt der Autor Lösungswege vor, denen er das Potential beimisst, aus der erwähnten destruktiven Hybris herauszuführen. Zum Abschluss berichtet der Verfasser ausführlich über eine von ihm geleitete psychoanalytische Therapie als praktische Verortung seiner vorangegangenen Überlegungen.

Im ersten Teil seiner Ausführungen stellt Richter die geistesgeschichtlichen Entwicklungslinien der megalomanischen, letztlich von narzisstischen Welt- und Selbstversicherungsbestrebungen ausgehenden Aporien dar. Richter trägt vor, dass in Europa während des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit Prozesse ähnlich den entwicklungspsychologisch beschreibbaren kindlichen Emanzipationsbemühungen festzustellen seien. Im Mittelalter habe sich der Mensch zunächst noch in einer gottgespendeten Geborgenheit erlebt. Die Ungewissheit hinsichtlich einer endgültigen Erlösung durch Gott als Schattenseite der Prädestinationslehre Augustins habe jedoch zu einer wachsenden Geborgenheitsunsicherheit geführt; diese habe die Kompensation durch narzisstische Selbstsicherung erzwungen. So sei »der lange Zeit als großartige Selbstbefreiung gepriesene Schritt des mittelalterlichen Menschen in die Neuzeit ... im Grunde eine neurotische Flucht aus narzisstischer Ohnmacht in die Illusion narzisstischer Allmacht« (S. 29). Dieser aus dem Verlust der Geborgenheit in Gott resultierende Gotteskomplex lasse den Menschen dazu verdammt sein, sich selbst seiner eigenen Allmacht zu vergewissern (3). Dieses irreale Vollkommenheitsstreben jedoch bedeute notwendig eine ständige Überforderung des Menschen. Das durch den Verlust Gottes notwendig gewordene Lebenskonzept eines Über-Menschen beinhalte notwendig den Zwang zu einer letztlich destruktiven Selbstüberforderung. Die geschichtlichen Ausprägungen dieser Mechanik schildert Richter in Auseinandersetzung mit den verschiedenen philosophischen Konzepten bis hin zur Psychoanalyse Freud’scher Prägung: Da für den Menschen die Vertreibung aus dem Paradies gottgespendeter Geborgenheit und Sicherheit unerträglich gewesen sei, habe er sich kompensatorisch entweder in einen Egozentrismus geflüchtet, in utopische Heilshoffnungen oder in eine Allmachtsillusion, indem er sich selbst zu einem »Prothesengott« (Freud) erhoben habe, der den Machtwillen eingeschlossen habe, sich seine Umwelt zu unterwerfen. Dieser Wille zur Beherrschung der Natur als Akt der Selbstvergewisserung habe auch zu einem hierarchischen Gefälle im Geschlechterverhältnis geführt, insofern es der Mann gewesen sei, der in identifikatorischer, dabei nichtsdestoweniger illusionärer Weise die göttliche Macht durch eine versachlicht-technische Form der Weltgestaltung übernommen habe. Es sei zu einer verstärkten psychischen Polarisierung in Gestalt einer Ober- und Unterordnung von Verstand und Gefühl gekommen; ersterer dem Mann, letztere der Frau zugewiesen. Wenn in der Folgezeit immer wieder die große Bedeutung des Gefühlslebens hervorgehoben wurde, so sei dies jedoch nie mit dem Ziel einer kommunikationsstiftenden Emotionalität von Mann und Frau auf Augenhöhe geschehen, sondern es sei lediglich um das Erringen des vollständigen Sieges einer sich an keine Grenzen gebunden fühlen wollenden Egomanie durch die »Vereinnahmung der weiblichen Gefühlsseite« gegangen (S. 108). Diese narzisstische Selbststabilisierung des Mannes habe schließlich im 19. Jahrhundert notwendig eine Reaktion der Frauen heraufbeschworen; sozial, sich in der Frauenbewegung ausdrückend, psychisch sich oftmals als Hysterie darstellend, als radikaler Ausdruck einer der Frau zugewiesenen Emotionalität gegen dehumanisierende Lebensbedingungen.

In einem zweiten Schritt erörtert Richter die psychischen Folgen der zuvor von ihm beschriebenen geistesgeschichtlichen Entwicklung. Der Anspruch auf göttliche Allmacht führe zur Leidensunfähigkeit des Menschen: Jegliches Leiden werde verachtet, verleugnet, vermieden, beschwichtigt, kompensiert oder verschleiert. Dies geschehe durch Strategien wie projektiven Hass (Leidensverachtung), durch Ersatzbefriedigungen (Beschwichtigung) sowie durch Abwehr des Leidens in Sozialbürokratie und Sozialtechnik (Verschleierung) sowie durch Abspaltung in Form einer Projektion eigener Schwächen auf bedauernswerte Mitmenschen zur positiven Selbsteinschätzung; weiterhin durch hysterisches Überspielen in Partykultur und Spaßgesellschaft (Leidensverleugnung) in einer »Kultur von unreifen und zugleich genialen Adoleszenten« (4) ohne zu merken, wie man dabei in große Unverantwortlichkeiten gerate.

Im dritten Abschnitt klärt Richter, dass die Aspekte der Leidensverweigerung und des Willens zur Macht untrennbar miteinander zusammenhängen, wobei bisweilen auch gewisse Formen der Liebe als Unterdrückungsmodell vom hierarchischen Machtprinzip bestimmt seien und insofern nichts anderes als das Bestreben darstellten, sich in narzisstischer Weise selbst zu stabilisieren.

Einen Ausweg aus diesem »Ohnmacht-Allmacht-Komplex« (S. 232) sieht Richter zunächst im Verzicht auf die Allmachtsvorstellung, was bedeute, unvermeidliches Leid anzunehmen und die Realität entsprechend der realistischen Beurteilung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten aktiv zu gestalten. Dies könne jedoch nur gelingen in einem fundamentalen Wechsel der eigenen Lebenshaltung in Form der Bejahung des persönlichen Lebens als Ganzem. Solange der Mensch gefangen sei im Zwang eines illusorischen Allmachtswahns, werde er den Tod zu verdrängen haben und sein Leben gleichsam als Halbkreisbogen verstehen. Gemäß seiner »narzisstischen Allmachtshoffnungen« (S. 231) gelte sein Streben dem Steigern persönlicher Kraft in allen Lebensbereichen mit dem Ziel, diese auf dem Zenit seines Lebens stehend, in den besten Jahren sozusagen, zu verwirklichen. Andere Lebensabschnitte, z.B. Kindheit und Jugend, würden zum Erreichen dieses Ziels verzweckt und das Alter erscheine als unattraktive und zu vermeidende Phase eines Lebens, das bestimmt werde von der Festlegung auf Macht und Fitness. Damit befinde der sich solcherart orientierende Mensch in »ewigen Frustrationen des Noch-Nicht und des Nicht-Mehr« (S. 230), resultierend aus der Angst vor Machtverlust und Bedrohung sowie der Verdrängung des Abnehmens der Kräfte und des eigenen Todes. Anstelle das Leben in der Form einer entweder aufsteigenden oder absteigenden Kurve zu betrachten, was notwendig Vermeidung bzw. Hinauszögern des vermeintlichen Absturzes im Alter impliziere, lädt Richter dazu ein, das Leben nach dem Bild des Kreises zu begreifen. Dies sei dem Menschen in seiner jeweiligen Lebensphase zutiefst gemäß und entlaste ihn. Auf diese Weise sei jeder Punkt im Lebens-Kreis gleich sinnvoll; auch das Sterben als Vollendung des Kreises sei als integraler Bestandteil des Lebens immer mit im Blick und brauche nicht verdrängt zu werden. Damit sei die Gegenwart als solche sinnvoll. Sie diene gerade nicht als Funktion der eigenen glorifizierten, fortgeschrittenen Zukunft. Es gehe stattdessen darum, dass der Mensch sich selbst als das bejahe, was er ist, und nicht als das, was er zu werden hoffe oder was er einmal gewesen sei. Insofern gehe es in der Annahme und Erfahrung des eigenen Lebens als eines Kreises darum, anzuerkennen, dass die jetzt Lebenden ihren Sinn in der Gegenwart entdecken und genau dies den ihnen Nachfolgenden ebenfalls zugestehen. Ein solcher Prozess der Umorientierung könne jedoch nicht individualistisch, sondern nur gemeinschaftlich erfolgen, insofern die Menschen einander helfen, »die Angst vor der Ohnmacht und dem Leiden und die Idealisierung der Omnipotenz abzubauen« (S. 237).

Von hierher benennt Richter mit der Beherzigung des Sympathieprinzips eine weitere Bedingung für die Befreiung aus einer megalomanen und damit destruktiven Fixierung. Es gehe dabei um echtes, unmittelbares Mitfühlen von Mensch zu Mensch im Akt des beschenkenden und beschenkt werdenden Anteil-Nehmens unter Aufhebung jeglicher hierarchischen Beziehungsstruktur. Papst Benedikt XVI. nennt diese Haltung »die liebevolle persönliche Zuwendung« (5). Dieses identifikatorische Mitfühlen, das Mitfreuen und Mitleiden umfasse, sei zu trennen vom sog. Nachfühlen, das letztlich keine interpersonale Verbindung schaffe, sondern den anderen lediglich als funktionalisiertes, auswechselbares Phantom benutze, aber es erfolge keine ebenbürtige Beziehung; man bleibt verhaftet in egozentrischer Omnipotenzperspektive und erfüllt von narzisstischer Angst vor Ohnmacht und Schwäche. Zur Sympathie, d.h. zum identifikatorischen Mitfühlen, sei nur derjenige fähig, der »stark genug ist, selbst leiden zu können und deshalb fremdes Leiden mittragen zu können« (S. 249 – sym-pathein).

Insofern geht es Richter fundamental um eine Überwindung einer »Wechselbeziehung zwischen leidlosem Machen und machtlosem Leiden in ihrer vollen destruktiven Bedeutung« (S. 277) und deren Wandlung auf dem Wege einer sich in solidarischer Aktion bewährendem Mitgefühl ausdrückenden wechselseitigen Interaktion auf Augenhöhe. Dieser Ansatz ist zweifellos ein hilfreicher Grundansatz für eine selbst-reflexive und sinnstiftende Lebensgestaltung (6).

Es bleibt allerdings zu fragen, ob jegliche menschliche Aggression nur als Ausdruck einer Selbstentfremdung im Zuge neurotischer Omnipotenzbestrebungen, demgegenüber nur die Sympathie als ein Urphänomen, als natürliches Bedürfnis, angesehen werden kann. So ist aus der Perspektive christlicher Anthropologie der Mensch auf der einen Seite als von Gott nach seinem Abbild geschaffenes Wesen ursprünglich gut, da Gott als der Gute schlechthin nur Gutes schaffen kann. Aber auf der anderen Seite ist er einer von Anfang an universell existierenden sowie individuellen Fehlhaltungen und -entscheidungen voraus liegenden Vorprägung, einer erlösungsbedürftigen Schuldverflechtung unterworfen (7).

Das Richtersche Grundverständnis des Menschen steht dem von ihm nicht erwähnten optimistischen Menschenbild Carl Rogers nahe, der von Grund an das Gute im Menschen sah. Im Kontext seiner Persönlichkeitstheorie setzt Rogers freilich andere Akzente, wonach das Streben des Menschen auf Selbstverwirklichung und Selbstaktualisierung ausgerichtet sei. Aber dennoch bestehen fundamentale Übereinstimmungen. So beschreibt Rogers folgende essentielle Botschaften, die die Eltern an ihre Kinder richten müssen, um die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes beim Heranwachsenden zu ermöglichen: Ungeschuldete Liebe, Wertschätzung, Echtheit und Interesse, Autonomie versus Kontrolle, Gewährung von Anregung und Unterstützung, Sicherheit, Geborgenheit und Zuverlässigkeit sowie das Zulassen von Gefühlen (8). Hierbei handelt es sich im Grunde um nichts anderes als um Konkretisierungen dessen, was Richter als Sympathie beschreibt.

Zweifelsfrei handelt es sich bei der Sympathie um ein Urphänomen. Richter beschreibt dieses als »natürliches Bedürfnis« (S. 249). Es sei die Frage erlaubt, ob es sich bei der Sympathie um ein Bedürfnis oder aber um eine sehr effektive und zutiefst humane Handlungsweise im Sinne eines Wunsches handelt, um die darunter liegenden vielfältigen Bedürfnisse auszudrücken und zur Geltung kommen zu lassen. Insofern wäre zu differenzieren zwischen Sympathie als natürlichem Wunsch und den dahinter liegenden vielfältigen vitalen menschlichen Bedürfnissen. Diese wichtige Differenzierung hat Marshall Rosenberg, ein Schüler Rogers, herausgearbeitet (9).

In dem von Rosenberg entwickelten Modell der »gewaltfreien Kommunikation« (10), das eine große Ähnlichkeit mit dem Sympathiekonzept Richters aufweist und dieses für die kommunikative Praxis zu entfalten vermag, erscheint es möglich, dass die Menschen als soziale Wesen sich im Akt einer auf sich selbst und auf einander ausgerichteten Empathie, eines aufrichtigen und einfühlsamen Dialogs, ihrer eigenen Bedürfnisse und derjenigen des anderen bewusst werden, diese artikulieren und im wechselseitigen Respekt voreinander anerkennen. Für Rosenberg ist es, ähnlich wie für Richter, »etwas Natürliches, den Wunsch zu haben, zum Wohlergehen eines anderen menschlichen Wesens beizutragen« (11).

Von hierher könnten die Darlegungen Richters auch für die kirchliche Gerichtspraxis von Belang sein. So handelt es sich bei seinen Erörterungen zum identifikatorischen Mitfühlen (sympathein), das z.B. bei Beratung und richterlicher Vernehmung von Relevanz ist, um ein Lehrstück bezogen auf mitmenschliche Begegnung von Gerichtspersonal und Klienten (12), vor allem dann, wenn es ergänzt wird durch Kenntnisnahme der von Rosenberg beschriebenen Kommunikationsweisen und der von diesem differenziert beschriebenen menschlichen Bedürfnisvielfalt.

Richter betont zu Recht, dass der Mensch nicht als bloßes Individuum, sondern nur als ein in Beziehung zu anderen Menschen Stehender begriffen werden kann. Sozialpsychologische und systemische Aspekte weiten so den Blick auf zwischenmenschliche Beziehungsgeflechte und bisweilen bestehende familiäre Verstrickungen. Von hierher eröffnen sich auch dem kirchlichen Gerichtspersonal Anregungen für die Gestaltung von Beratung, Befragung und Subsumtion. Insofern verdankt auch die Zielgruppe dieser Zeitschrift Prof. Richter viele wichtige Denkanstöße gerade auch mit Blick auf materiellrechtliche Ausgestaltungen. In diesem Zusammenhang könnten sich vor allem des Autors erhellende Ausführungen zum Thema »Leidensunfähigkeit versus Selbstfindung« als bedeutsam erweisen. Die Mitarbeiter kirchlicher Gerichte im sog. operativen Bereich werden gerade diesen zweiten Teil über die narzisstische Leidensvermeidung mit ihren Folgen interpersoneller Art als Auswirkungen des Gotteskomplexes im Zusammenhang mit den unaufgebbaren psychischen Mindestbefähigungen im Rahmen der kodikarischen Konsensanforderungen mit Gewinn studieren und als Anregung zu weiterführendem Nachdenken dankbar zur Kenntnis nehmen.

Aus theologischer Perspektive ist anzumerken, dass in Richters Werk freilich jeglicher Gottesbezug zur Lösung des Gotteskomplexes fehlt. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, dass sich gerade der Glaube an eine Geborgenheit in Gott als von narzisstischer Angst befreiende, sinnstiftende, heilende, versöhnende, den Gotteskomplex überwindende Kraft erweisen kann (13). Für den psychotherapeutischen Bereich hat Viktor Frankls Logotherapie, in der des Menschen »Vertrauen auf den Übersinn« (14) eine beachtliche Stellung einnimmt, einen solchen Weg (15) mit beträchtlichen therapeutischen Erfolgen gewiesen.

Dies ändert nichts daran, dass Richter mit dem »Gotteskomplex« ein Werk vorgelegt hat, das auch für die kirchenrechtliche Forschung und Praxis Anregungen zur Freisetzung innovativer Ideen geben kann. »Der große alte Mann der Psychoanalyse« (16) befreit den aufgeschlossenen Leser zur Bewusstwerdung seiner selbst wie seiner Mitmenschen und ermutigt zu einer Praxis annehmender Mitmenschlichkeit – dafür sei ihm aufrichtig gedankt!


Karl-Heinz Selge, Dr. theol. habil., Lic. iur. can., DEA en droit canonique, Diözesanrichter am Offizialat Paderborn; Lehrbeauftragter an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum




(1) Aus der Vielzahl an Wortmeldungen zu diesem Thema sei an dieser Stelle in Auswahl hingewiesen auf: Heinemann, H., Die sakramentale Würde der Ehe. Überlegungen zu einer bedenklichen Entwicklung: AfkKR 155 (1986) 377–399; Alfs, R., Sakramentale Ehe als »Ereignisort« gelebten Glaubens und Glaubensmangel als Ehenichtigkeitsgrund. Theologischer Anspruch und kanonistische Konsequenz: DPM 5 (1998) 11-37; ders., Kann ein Getaufter, der nicht an Gott glaubt, eine sakramentale Ehe schließen? Anmerkungen im Zusammenhang mit Kapitel IV des Rituale »Die Feier der Trauung« in der 2. Auflage: Reinhard, H. J. F. (Hrsg.), Theologia et Jus Canonicum (Festgabe Heribert Heinemann). Essen 1995, 397-413; Oehmen-Vieregge, R., Die Mindestintention zum Empfang des Ehesakramentes und das Recht auf Ehe: Puza, R., Weiß, A. (Hrsg.), Iustitia in caritate (Festgabe Ernst Rößler). (AIC, Bd. 3) Frankfurt a.M. u.a. 1997, 265-281.

(2) Prof. Dr. med. Dr. phil. Horst-Eberhard Richter, Jahrgang 1923, war von 1959 bis 1962 Leiter des Berliner Psychoanalytischen Instituts und danach bis zu seiner Emeritierung 1992 Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Psychosomatische Medizin in Gießen. Er ist Mitbegründer der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) und leitete von 1992 bis 2002 als Geschäftsführender Direktor das Sigmund Freud-Institut in Frankfurt am Main.

(3) Richter greift hier einen Gedanken auf, der ähnlich bereits vom Freudschüler und Psychoanalytiker Ernest Jones im Jahre 1913 als »Gottmensch-Komplex« formuliert wurde. Jones, S. E., Der Gottmensch Komplex. Der Glaube, Gott zu sein, und die daraus folgenden Charaktermerkmale: Jones, S. E., Zur Psychoanalyse der christlichen Religion. Frankfurt a.M. 1970.

(4) Richter, H.-E., Lernziel Solidarität Heute. Vortrag am 25.11.99, Berlin – Erziehungs- und Familienberatung, 10 (Fundstelle: http://www.efb-berlin.de/download/richter_25-11-99.pdf).

(5) Benedikt XVI., Enzyklika Deus caritas est von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen über die christliche Liebe. 25. Dezember 2005. (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 171) Bonn 2006, Nr. 28b, S. 39. Vgl. ebd., Nr. 34, S. 50: »Das persönliche, innere Teilnehmen an der Not und am Leid des anderen wird so Teilgabe meiner selbst für ihn: Ich muss dem anderen, damit die Gabe ihn nicht erniedrigt, nicht nur etwas von mir, sondern mich selbst geben, als Person darin anwesend sein«. Der Papst weiter, ebd., Nr. 35, S. 50: »Dieses rechte Dienen macht den Helfer demütig. Er setzt sich nicht in eine höhere Position dem andern gegenüber, wie armselig dessen Situation im Augenblick auch sein mag. ... Wer in der Lage ist zu helfen, erkennt, dass gerade so auch ihm selber geholfen wird und dass es nicht sein Verdienst und seine Größe ist, helfen zu können«.

(6) Vgl. dazu auch Richter, H.-E., Lernziel Solidarität Heute (s. Anm. 4): »Zur rechten Orientierung kommen wir dabei allerdings nur, wenn wir einander nahebleiben und einander in die Augen schauen, einander zuhören, den Kindern und den Alten, den Andersdenkenden wie den Fremden. Unsere globale technische Vernetzung im Internet und im Fernsehen ersetzt nicht die persönliche Berührung und den direkten Dialog. ... Es scheint ein Kulminationspunkt heranzunahen, da die Menschen die Unterdrückung derjenigen Bedürfnisse und Gefühle nicht länger aushalten, die ihnen Halt im Gemeinschaftsleben vermitteln und die sie zugleich zu vollständigeren Individuen machen. Daß ihnen einleuchtet, was Martin Buber gesagt hat, nämlich: ›Der Mensch ist nicht in seiner Isolierung, sondern erst in der Beziehung des einen mit dem anderen voll existent‹«.

(7) Vgl. AA 7, GS 13, 17, sowie KKK 1714; Vorgrimmler, H., Neues Theologisches Wörterbuch. Freiburg-Basel-Wien 2-2000, 157.

(8)Rogers, C., Entwicklung der Persönlichkeit. Psychotherapie aus der Sicht eines Therapeuten. Stuttgart 13-2000.

(9) Rosenberg, M. B., Gewaltfreie Kommunikation. Aufrichtig und einfühlsam miteinander sprechen. Neue Wege der Mediation und im Umgang mit Konflikten. Paderborn 2001, 67-69.

(10) Vgl. ebd.

(11) Pasztor, S., Eine Sprache des Lebens. Ein Interview mit Marshall B. Rosenberg. o.O. 2004 (active-books by Junfermann-Verlag Paderborn), 4.

(12) Vgl. Müller, W., Lieben hat Grenzen. Nähe und Distanz in der Seelsorge. Mainz 1998. So haben sich der Berater und insbesondere der Richter bei allem empathischen Einfühlen, das im Übrigen nichts mit einfältiger Sentimentalität zu tun hat, sondern auf mitfühlende Wahrheitserkenntnis ausgerichtet ist, dessen bewusst zu sein, dass sie die Balance von Nähe und Distanz zu wahren haben.

(13) Dies freilich, ohne Gott als Mittel zum Zweck der Leidensvermeidung zu degradieren; vgl. Baumann, K., Zum Glück gibt es Gott! Zum christlichen Verständnis guten und rechten Lebens: Theologie und Glaube 92 (2002) 1-13, 6.

(14) Frankl, V. E., Das Leiden am sinnlosen Leben. Psychotherapie für heute. Freiburg-Basel-Wien 1977, 96. Vgl. hierzu ausführlich: Raskob, H., Die Logotherapie Viktor E. Frankls. Eine systematische und kritische Darstellung mit einer Skizze zu einem alternativen Religionsverständnis. Mskr. Tübingen 2002, 477-608.

(15) Hierauf hat bereits Klaus Baumann hingewiesen; vgl. Baumann, K., Zum Glück gibt es Gott (s. Anm. 13), 10.

(16) Holch, C., Rezension zu: Richter, Horst-Eberhard, Das Ende der Egomanie. Die Krise des westlichen Bewusstseins. Köln 2002. Chrismon. Fundstelle: http://www.chrismon.de/cservice/rezensionen/egomanie.html.

zurück zum Titel