Rezension zu Kindeswohlgefährdung
www.socialnet.de vom 27. März 2018
Rezension von Gerhard Klug
Thema
Die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in der
verbandlichen Jugendarbeit ist in Deutschland mittlerweile
thematisch eng verbunden mit den Aufdeckungen von langjährigen
sexuellen Missbrauchsdelikten in kirchlichen Einrichtungen. Das
Thema Kinderschutz erlebt darüber hinaus in den letzten Jahren in
der Jugendhilfe eine enorme Bedeutung, was sich daran zeigt, dass
es normativ und konzeptionell ein fester Bestandteil in den
Kindertageseinrichtungen (Einbeziehung einer insoweit erfahrenen
Fachkraft), in den Frühen Hilfen, in der Jugendsozialarbeit an
Schulen (JAS) und nicht zuletzt durch die zahlreichen
Novellierungen im operativen Bereich der Bezirklichen Sozialarbeit
(ASD). Die Thematik Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt
in der Jugendarbeit stehen im Mittelpunkt des vorliegenden
Werkes.
Autorin
Die Dipl.-Sozialpädagogin und Dipl.-Religionspädagogin Miriam
Günderoth ist mit dem Thema sexualisierte Gewalt und Kinderschutz
sehr vertraut. Sie referiert als freie Dozentin zu dem Thema
Kinderschutz und sexualisierte Gewalt und ist angestellt in der
Evangelischen Landeskirche in Württemberg in der
Koordinierungsstelle »Prävention sexualisierte Gewalt«.
Entstehungshintergrund
Die Autorin sieht das Werk als ein Ergebnis persönlicher
Entwicklung und beruflicher Verantwortung. Sie war jahrelang als
Jugendreferentin der verbandlichen Jugendarbeit tätig und
absolvierte neben dem Studium der Sozialpädagogik das Studium der
Sexualpädagogik und Familienplanung.
Günderoths Werk erscheint als Band 9 der Reihe »Angewandte
Sozialwissenschaft« ,das sich interdisziplinär und als
Verbindungsglied zwischen Theorie und Wissenschaft sieht.
Herausgeber der Reihe sind Ulrike Busch, Harald Stumpe,
Heinz-Jürgen Voß und Konrad Weller am Institut für Angewandte
Sozialwissenschaft der Hochschule Merseburg.
Aufbau und Inhalt
Günderoths Werk besteht auf vier Kapiteln, die keine gesonderte
Nummerierung beinhalten. Sie beginnt mit einem
Vorwort, das ihre persönlichen Beweggründe für die Entstehung ihres
Buches und Entwicklungslinien skizziert.
Darauf folgt das erste Kapitel »Rechtliche Grundlagen«, das
einleitend mit einem Kurzabriss relevanter Normen beginnt wie der
Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention, Art. 6. Abs. 2 im
Grundgesetz, §§ 8a und 72a SGB VIII sowie §§ 1666 und 1631 Abs. 2
BGB. In einem historischen Abriss zeichnet sie ausgehend von dem
lateinischen Mittelalter bis zur Neuzeit nach, wie sich das Bild
von Kind und Kindheit und die Erziehungsnormen gewandelt haben und
welchen rechtlich-normative Status die Kinder als Rechtssubjekte
erhalten haben (etwa die Genfer Erklärung von 1924 bis zur
UN-Kinderrechtskonvention von 1990). Die Entwicklungsskizze mündet
sodann in die Vorstellung des zentralen Sozialgesetzbuches Nr. 8
(SGB VIII). Günderoth stellt in einem knappen Überblick den Aufbau
des SGB VIII dar und streift die wesentlichen Aussagen bezüglich
Leitorientierung, Grundsätze und Angebote der Jugendhilfe. Sie geht
kurz auf die wesentlichen Aufgaben des Jugendamtes ein. Vom
Schutzaspekt ausgehend vervollständigt die Autorin den Überblick
über die rechtlichen Grundlagen durch die Ergänzungen und
Weiterentwicklungen zum Bundeskinderschutzgesetz, der zentralen
Schutznorm § 8a SGB VIII verbunden mit der § 72a-Norm im SGB VIII
zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Die
Rechtsnormen werden erklärt und auf ihre Bedeutung für die
verbandliche Jugendarbeit hin erläutert.
Im zweiten Kapitel widmet sich die Autorin der Einführung und
Beschreibung sogenannter »zentraler Begriffe«, mit denen sie die
Leserschaft auf den Hauptteil ihrer inhaltlichen Ausführungen
vorbereiten möchte.
Beginnend mit dem Begriff der »sexualisierten Gewalt«, den die
Autorin in allen Facetten darstellt, arbeitet sie heraus, weshalb
diese Formulierung dem Terminus »sexueller Missbrauch« vorzuziehen
ist. Mit Blick auf die Prävention von sexualisierter Gewalt in der
Jugendarbeit stellt die Autorin drei vom Schweregrad verschiedene
Klassen dar in denen sexualisierte Gewalt vorkommt und zeigt
entsprechend abgestufte mögliche Reaktionsmaßnahmen der
Jugendverbände auf. Im Weiteren geht sie auf die Begrifflichkeiten
»Fachkraft und Eignung nach § 72 SGB VIII« und erläutert das Profil
der insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII, sowie von
welchem Personenkreis diese in Anspruch genommen werden soll.
Ebenfalls im Themenbereich der Fachkräfte geht Günderoth auf die
Begrifflichkeit der ehrenamtlich Tätigen ein und zeigt das
Spannungsfeld zwischen ihnen und Hauptamtlichen Fachkräften
auf.
»Kindeswohl« und »Kindeswohlgefährdung« bilden sodann den zweiten
Teil der begrifflichen Einführung und Klärung. Dem Terminus
Kindeswohl attestiert Günderoth das Manko der unbestimmten
Rechtsbegrifflichkeit. Der Terminus »Kindeswohlgefährdung« wird
ausgehend vom § 1666 BGB eingegrenzt und nach den
sozialwissenschaftlich Kriterien in Vernachlässigung, Misshandlung
und sexuellen Missbrauch unterschieden.
Im darauffolgenden Abschnitt »Formen der Kindeswohlgefährdung und
mögliche Signale« durchstreift die Autorin einige relevante
Definitionen/Kategorisierungen von Formen von Kindeswohlgefährdung
aus der Literatur und schließt sich der Formulierung von Johanes
Münder, Barbara Mutke und Reinhold Schone an, welche vier
Typisierungen formuliert haben: Vernachlässigung, körperliche
Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, seelische
Kindesmisshandlung. Die Autorin übernimmt diese konzeptionell indem
sie noch die Kategorie der »psychischen Misshandlung« hinzufügt und
adaptiert sie sprachlich für ihre weiteren Ausführungen. Hierbei
beschreibt sie differenziert, oft in Anlehnung an andere Autoren,
die Ausprägungen dieser Kategorien. Signale, anhand derer eindeutig
eine Kindeswohlgefährdung erkannt werden könnte, gibt es nicht –
die Autorin lädt ein offen zu sein und Signale bewusst und
aufmerksam, je nach spezifischer Situation, zu erfassen und nicht
voreilig eine Diagnose zu stellen.
In der Reihe weiterer Begriffsklärungen geht Günderoth sodann auf
die komplexen Termini »Gewichtige Anhaltspunkte« und
»Risikoeinschätzung« ein. Die gewichtigen Anhaltspunkte können, so
Günderoth, subtil und spezifisch zugleich sein und müssen je nach
Alter, Geschlecht, jugendkultureller Zugehörigkeit differenziert
und sorgsam abgewogen werden, denn sie lösen schließlich den Moment
der Wahrnehmung des Schutzauftrages aus. Den Kern der
Risikoeinschätzung stellt die Autorin in Anlehnung an Kindler, dem
Stuttgarter Kinderschutzbogen und Thomas Trenczek dar mit den
wichtigen zu beantwortenden Kategorien: »Gewährleistung des
Kindeswohls« (S. 51; hier geht es um die Frage inwieweit die Eltern
das Kindeswohl gewährleisten oder nicht), »Problemakzeptanz« (ebd.,
haben die Eltern das Problem/die Problemsituation erkannt oder
nicht?), »Problemkongruenz« (ebd., stimmen Kind/er und Eltern
hinsichtlich der Problemsicht überein, wird diese akzeptiert?) und
»Hilfeakzeptanz« (ebd., sind die Kind/er und Eltern bereit
angebotene Unterstützungsmöglichkeiten anzunehmen oder nicht?).
Werden die Fragen in diesen Kategorien eher ungünstig beantwortet
bzw. verneint, so ist von einem gegebenen Risiko einer
Kindeswohlgefährdung auszugehen.
Im vorletzten Abschnitt »Risikofaktoren für die Gefährdung des
Kindeswohls« stellt Günderoth Risikofaktoren aus
sozialwissenschaftlicher Sicht dar und ergänzt sie um
psychologische Konzepte.
Das Kapitel schließt die Autorin mit einer Ausführung zum
»Datenschutz«, indem sie den Umgang mit dem Schutz von Sozialdaten
und deren Weitergabe im Kontext der Gefährdungssituation
beschreibt. Abschließend erläutert sie den Umgang mit dem
Datenschutz hinsichtlich der Dokumentation einer Einsichtnahme in
das erweiterte Führungszeugnis.
Im dritten Kapitel »Die Bedeutung des Schutzauftrags für die
verbandliche Jugendarbeit« arbeitet Günderoth in mehreren
Abschnitten heraus wie der Schutzauftrag in der verbandlichen
Jugendarbeit sinnvoll ausgestaltet werden kann.
Zunächst widmet sie sich der Charakteristik und Funktion der
verbandlichen Jugendarbeit zu, indem sie ihr eine »soziale,
politische und gesellschaftliche« (S. 59) Wertverbundenheit
attestiert mit der Funktion junge Menschen »zu
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Mitgliedern der
Gesellschaft« (ebd.) zu fördern. Die insbesondere nicht-formalen
Bildungsprozesse, die in Jugendverbänden stattfinden, weisen eine
Besonderheit auf. Doch eines der wesentlichen Merkmale der
Jugendarbeit ist, dass sie von ehrenamtlichen Kräften geleistet
wird. Das ehrenamtliche Engagement auf der einen und die Nähe zu
den Kindern/Jugendlichen auf der anderen Seite machen es
erforderlich, die in diesem Bereich Tätigen für das Thema
Kinderschutz/Schutzauftrag zu sensibilisieren und auf struktureller
Ebene Schutzkonzepte und Angebote der Prävention zu implementieren.
Wie so etwas aussehen kann stellt die Autorin durch verschiedene
veröffentliche Empfehlungen vor. Sie plädiert, dass »ehrenamtlich
Tätige keine Fachkräfte im Sinne des § 72 SGV VIII sind« jedoch
»durch das allgemeine Verständnis von Jugendverbandsarbeit ... bei
Kindeswohlgefährdung oder bei Grenzüberschreitungen, Übergriffen
oder gar sexualisierter Gewalt durch Betreuungspersonen im Verband
zu handeln« (S. 63) haben.
Im Abschnitt »Vereinbarungen mit dem Jugendamt« nimmt die Autorin
jene konkreten Maßnahmen in den Blick, die mit dem öffentlichen
Träger der Jugendhilfe, also dem Jugendamt, zu schließen sind.
Darauffolgend geht sie auf »Regelungen und Transparenz im Verband«
ein, die speziell auf die Risiken in Organisationen abzielen,
welche aufgrund ihrer Organisationsstruktur und Machtgefälle
(sexuellen) Missbrauch und andere Grenzverletzungen
begünstigen.
Der Abschnitt »Vorgehen bei Verdachtsfällen« veranschaulicht
exemplarisch anhand von zwei Schaubildern, wie ein Vorgehen bei
Anhaltspunkten bzw. Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung aussehen
kann. Die Autorin kommentiert beide Schaubilder und stellt im
Anhang ein darauf aufbauendes Ablaufschema zur Verfügung. Sie
ergänzt das verbandliche Vorgehen für Fälle, wenn eine
Kindeswohlgefährdung durch ehrenamtliche Mitarbeiter ausgeht und
wenn die Übergriffe unter Gleichaltrigen stattfinden.
Die beiden letzten Abschnitte besprechen das Themenkomplex wie
ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen
und »beauftragt« werden und wie diese sinnvoll zum Kinderschutz
geschult werden können.
Das vierte und vorletzte Kapitel »Konzeptionelle Überlegungen zur
Einbindung des Schutzauftrages in die Ausbildung von ehrenamtlich
Mitarbeitenden« stellt die abschließende Umsetzung des
Schutzauftrags in der Jugendarbeit dar.
Günderoth erläutert wichtige Aspekte von Basis- und Aufbauseminaren
und geht auf den wichtigen Umstand ein, dass zunächst viele
Ehrenamtliche im Schnitt ein Alter von 15 Jahren bei ihren ersten
Basisschulungen aufweisen und dass sie neben der geringen Erfahrung
sogar selbst Opfer sexualisierter Gewalt sein könnten.
Im Weiteren stellt die Autorin sechs Bausteine vor, welche ihrer
Ansicht nach wichtige Themenbereiche in den Aufbauseminaren
darstellen. Als Orientierungsrahmen dient ihr das Curriculum
(JuLeiCa) des Landesjugendring Baden-Würtemberg. Der erste Baustein
deckt den Bereich der Entwicklungspsychologie ab und soll »die
Bewusstmachung von kindlichen Bedürfnissen, die Betrachtung ihrer
Lebenswelt und die altersgemäße sexuelle Entwicklung« (S. 87)
abdecken. Im zweiten Baustein werden die rechtlichen Grundlagen
vertieft, mit dem Ziel Kenntnisse über den Schutzauftrag nach § 8a
SGB VIII, dem Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII und dem
Datenschutz zu vermitteln. Der dritte Baustein verweist auf die
JuLeiCa-Schulung und hinterfragt die verbandlichen Strukturen, die
idealerweise eine Ansprechperson für den Schutzauftrag, einen
Handlungsleitfaden und ein Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtung
vorweisen. Der vierte Baustein dient der weiteren Vertiefung mit
verschiedenen Themen der Selbsterfahrung und Ursachen von
Gefährdungen. Die beiden letzten Bausteine enthalten dezidierte
Elemente der Reflexion und Auseinandersetzung mit Momenten von
Gefährdungen. Dies wird erreicht durch die Besprechung von
Fallbeispielen, Reflexions- und Sensibilisierungseinheiten zu
verschiedenen Themen wie Sexualität, Normalität von Handlungen,
Mobbing, Gewalt usw. in Mitarbeiterrunden (fünfter Baustein). Für
den Bereich der Freizeitenvorbereitung und -durchführung (sechster
Baustein) will die Autorin (insbesondere auch ältere/erfahrene)
Mitarbeiter sensibilisieren sich mit Dynamiken zu beschäftigen, die
verschiedene schleichende Formen und Tendenzen zu
Grenzüberschreitungen oder gar Gefährdungen enthalten. Allen
Bausteinen setzt Günderoth eine tabellarische Übersicht gegenüber,
die einen zeitlichen Umfang und Ideen zur methodischen und
materiellen Umsetzung für die Umsetzung im Verband enthalten.
Das letzte Kapitel bildet das »Fazit«. Hier besteht Günderoth
darauf, dass ein nachhaltiger Kinderschutz im Verband aus der
ernstgemeinten Bereitschaft zur Prävention besteht. Standardmäßig
sollte jeder Verband Schulungen anbieten zu den Themen
Kindeswohlgefährdung, Schutz vor sexueller Gewalt und zu weiteren
rechtlichen Grundlagen. Dies sollte strukturell eine »Querschnitts-
und Leitungsaufgabe im Verband« (S. 100) und mit entsprechenden
Ressourcen ausgestattet sein.
Diskussion
Günderoth erweist sich als versierte Kennerin der Materie
Kinderschutz und des SGB VIII. Sie führt die Leserschaft geschickt
zum Thema, indem sie sie nicht unmittelbar mit den Imperativen
»Kindeswohlgefährdung« oder »Kindesmisshandlung« konfrontiert,
sondern ihr die historischen Entwicklungsstadien aufzeigt, die
notwendig waren, um das Kind als rechteinhabendes Subjekt aus
heutiger Sicht zu statuieren.
Das zweite Kapitel wirkt solide und klar. Die Autorin schafft es
treffsicher die Begrifflichkeiten der komplexen Materie
aufzudröseln, einen Überblick über die zum Teil unspezifische
Begriffsbestimmungen zu geben und dennoch die Komplexität so zu
reduzieren, dass sie den adressierten Leserkreis erreicht und ihn
nicht überfrachtet mit spezifischen Detailwissen Hauptamtlicher.
Diese Leichtigkeit, die Günderoth erzeugt ist erstaunlich, da sie
stets die nötige Präzision beibehält. In ihrer Darstellungslogik
greift sie auf aktuelle und in der Praxis als »state of the art«
anerkannte Wissensbestände und Handlungsstrategien zurück und
übergibt somit der Leserschaft ein topaktuelles Werk.
Innerverbandliche Strategien wie der Kinderschutzauftrag
angesiedelt werden kann, wie eine präventiv wirkende
Verbandstruktur aussehen könnte und welche konkreten
Handlungsschritte ansetzen sollten, um unterschiedliche
Ursachen/Auslöser von Kindeswohlgefährdung zu begegnen, zeigt
Günderoth überschaubar und verständlich auf.
Besonders gut gelungen sind die Abschnitte, wie Jugendverbände
Ehrenamtliche gewinnen und für den Kinderschutz sensibilisieren
können. Hier zeigt sich die Autorin sehr differenziert und sehr
klar, wenn sie nicht nur verbandliche sondern auch
gesellschaftliche, psychologische und forensische Aspekte in ihren
Ausführungen mit einbezieht. Dabei überfordert sie die Leserschaft
nicht, da sie immer einen leichten und verständlichen Sprachstil
anwendet. Der Umsetzung des Schutzauftrages in der verbandlichen
Jugendarbeit wird sie gerecht, da sie auf viele Bausteine und
(Präventions-) Konzepte hinweist, wie dies praktisch und methodisch
umgesetzt werden kann.
Darüber hinaus stellt sie Überlegungen an, wie Verbände ihre
Ehrenamtlichen sensibilisieren können, um mit dem Themenspektrum
Kinderschutz (einschließlich sexuelle Gewalt, Dynamiken die von
Spaßgebaren zu Grenzüberschreitungen führen können, Umgang mit
Mobbing, Normalität von Handlungen und Verhalten uvm.) adäquat
umgehen zu können. Die Leserschaft erhält im Anhang umfangreiches
Material zur Umsetzung des Kinderschutzauftrages wie gesetzliche
Grundlagen, Dokumentationsbögen, empfohlene Literatur, Bausteine
zum Erstellen eines Handlungsleitfaden und Verhaltenskodex uvm.
Fazit
Wer auf der Suche nach Kinderschutzliteratur im Feld der Jugend-
oder Verbandarbeit ist findet mit diesem Buch ein hervorragendes
Werk zu den vielfältigen Fragestellungen was Kinderschutz ist, was
ihn ausmacht, wie ist er rechtlich verankert, welche Formen der
Gefährdung unterschieden werden und wie die Umsetzung und
Sicherstellung des Kinderschutzes gelingen kann. Darüber hinaus
findet der Leser viele Anregungen wie der Kinderschutzauftrag
verbandlich verankert werden kann und erhält eine Fülle von
Material dazu. Der gut verständliche Schreibstil der Autorin und
die kompakte Darstellung des Themas ermöglicht es der großen
Bandbreite an Ehrenamtlichen, die üblicherweise nicht über die
fachspezifischen Wissensbestände zum Kinderschutz verfügt, einen
guten Einstieg und befähigt sie zur Umsetzung.
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