Rezension zu Kindeswohlgefährdung

www.socialnet.de vom 27. März 2018

Rezension von Gerhard Klug

Thema
Die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in der verbandlichen Jugendarbeit ist in Deutschland mittlerweile thematisch eng verbunden mit den Aufdeckungen von langjährigen sexuellen Missbrauchsdelikten in kirchlichen Einrichtungen. Das Thema Kinderschutz erlebt darüber hinaus in den letzten Jahren in der Jugendhilfe eine enorme Bedeutung, was sich daran zeigt, dass es normativ und konzeptionell ein fester Bestandteil in den Kindertageseinrichtungen (Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft), in den Frühen Hilfen, in der Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS) und nicht zuletzt durch die zahlreichen Novellierungen im operativen Bereich der Bezirklichen Sozialarbeit (ASD). Die Thematik Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt in der Jugendarbeit stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes.

Autorin
Die Dipl.-Sozialpädagogin und Dipl.-Religionspädagogin Miriam Günderoth ist mit dem Thema sexualisierte Gewalt und Kinderschutz sehr vertraut. Sie referiert als freie Dozentin zu dem Thema Kinderschutz und sexualisierte Gewalt und ist angestellt in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in der Koordinierungsstelle »Prävention sexualisierte Gewalt«.

Entstehungshintergrund
Die Autorin sieht das Werk als ein Ergebnis persönlicher Entwicklung und beruflicher Verantwortung. Sie war jahrelang als Jugendreferentin der verbandlichen Jugendarbeit tätig und absolvierte neben dem Studium der Sozialpädagogik das Studium der Sexualpädagogik und Familienplanung.

Günderoths Werk erscheint als Band 9 der Reihe »Angewandte Sozialwissenschaft« ,das sich interdisziplinär und als Verbindungsglied zwischen Theorie und Wissenschaft sieht. Herausgeber der Reihe sind Ulrike Busch, Harald Stumpe, Heinz-Jürgen Voß und Konrad Weller am Institut für Angewandte Sozialwissenschaft der Hochschule Merseburg.

Aufbau und Inhalt
Günderoths Werk besteht auf vier Kapiteln, die keine gesonderte Nummerierung beinhalten. Sie beginnt mit einem
Vorwort, das ihre persönlichen Beweggründe für die Entstehung ihres Buches und Entwicklungslinien skizziert.
Darauf folgt das erste Kapitel »Rechtliche Grundlagen«, das einleitend mit einem Kurzabriss relevanter Normen beginnt wie der Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention, Art. 6. Abs. 2 im Grundgesetz, §§ 8a und 72a SGB VIII sowie §§ 1666 und 1631 Abs. 2 BGB. In einem historischen Abriss zeichnet sie ausgehend von dem lateinischen Mittelalter bis zur Neuzeit nach, wie sich das Bild von Kind und Kindheit und die Erziehungsnormen gewandelt haben und welchen rechtlich-normative Status die Kinder als Rechtssubjekte erhalten haben (etwa die Genfer Erklärung von 1924 bis zur UN-Kinderrechtskonvention von 1990). Die Entwicklungsskizze mündet sodann in die Vorstellung des zentralen Sozialgesetzbuches Nr. 8 (SGB VIII). Günderoth stellt in einem knappen Überblick den Aufbau des SGB VIII dar und streift die wesentlichen Aussagen bezüglich Leitorientierung, Grundsätze und Angebote der Jugendhilfe. Sie geht kurz auf die wesentlichen Aufgaben des Jugendamtes ein. Vom Schutzaspekt ausgehend vervollständigt die Autorin den Überblick über die rechtlichen Grundlagen durch die Ergänzungen und Weiterentwicklungen zum Bundeskinderschutzgesetz, der zentralen Schutznorm § 8a SGB VIII verbunden mit der § 72a-Norm im SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Die Rechtsnormen werden erklärt und auf ihre Bedeutung für die verbandliche Jugendarbeit hin erläutert.

Im zweiten Kapitel widmet sich die Autorin der Einführung und Beschreibung sogenannter »zentraler Begriffe«, mit denen sie die Leserschaft auf den Hauptteil ihrer inhaltlichen Ausführungen vorbereiten möchte.

Beginnend mit dem Begriff der »sexualisierten Gewalt«, den die Autorin in allen Facetten darstellt, arbeitet sie heraus, weshalb diese Formulierung dem Terminus »sexueller Missbrauch« vorzuziehen ist. Mit Blick auf die Prävention von sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit stellt die Autorin drei vom Schweregrad verschiedene Klassen dar in denen sexualisierte Gewalt vorkommt und zeigt entsprechend abgestufte mögliche Reaktionsmaßnahmen der Jugendverbände auf. Im Weiteren geht sie auf die Begrifflichkeiten »Fachkraft und Eignung nach § 72 SGB VIII« und erläutert das Profil der insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII, sowie von welchem Personenkreis diese in Anspruch genommen werden soll. Ebenfalls im Themenbereich der Fachkräfte geht Günderoth auf die Begrifflichkeit der ehrenamtlich Tätigen ein und zeigt das Spannungsfeld zwischen ihnen und Hauptamtlichen Fachkräften auf.

»Kindeswohl« und »Kindeswohlgefährdung« bilden sodann den zweiten Teil der begrifflichen Einführung und Klärung. Dem Terminus Kindeswohl attestiert Günderoth das Manko der unbestimmten Rechtsbegrifflichkeit. Der Terminus »Kindeswohlgefährdung« wird ausgehend vom § 1666 BGB eingegrenzt und nach den sozialwissenschaftlich Kriterien in Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch unterschieden.

Im darauffolgenden Abschnitt »Formen der Kindeswohlgefährdung und mögliche Signale« durchstreift die Autorin einige relevante Definitionen/Kategorisierungen von Formen von Kindeswohlgefährdung aus der Literatur und schließt sich der Formulierung von Johanes Münder, Barbara Mutke und Reinhold Schone an, welche vier Typisierungen formuliert haben: Vernachlässigung, körperliche Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, seelische Kindesmisshandlung. Die Autorin übernimmt diese konzeptionell indem sie noch die Kategorie der »psychischen Misshandlung« hinzufügt und adaptiert sie sprachlich für ihre weiteren Ausführungen. Hierbei beschreibt sie differenziert, oft in Anlehnung an andere Autoren, die Ausprägungen dieser Kategorien. Signale, anhand derer eindeutig eine Kindeswohlgefährdung erkannt werden könnte, gibt es nicht – die Autorin lädt ein offen zu sein und Signale bewusst und aufmerksam, je nach spezifischer Situation, zu erfassen und nicht voreilig eine Diagnose zu stellen.

In der Reihe weiterer Begriffsklärungen geht Günderoth sodann auf die komplexen Termini »Gewichtige Anhaltspunkte« und »Risikoeinschätzung« ein. Die gewichtigen Anhaltspunkte können, so Günderoth, subtil und spezifisch zugleich sein und müssen je nach Alter, Geschlecht, jugendkultureller Zugehörigkeit differenziert und sorgsam abgewogen werden, denn sie lösen schließlich den Moment der Wahrnehmung des Schutzauftrages aus. Den Kern der Risikoeinschätzung stellt die Autorin in Anlehnung an Kindler, dem Stuttgarter Kinderschutzbogen und Thomas Trenczek dar mit den wichtigen zu beantwortenden Kategorien: »Gewährleistung des Kindeswohls« (S. 51; hier geht es um die Frage inwieweit die Eltern das Kindeswohl gewährleisten oder nicht), »Problemakzeptanz« (ebd., haben die Eltern das Problem/die Problemsituation erkannt oder nicht?), »Problemkongruenz« (ebd., stimmen Kind/er und Eltern hinsichtlich der Problemsicht überein, wird diese akzeptiert?) und »Hilfeakzeptanz« (ebd., sind die Kind/er und Eltern bereit angebotene Unterstützungsmöglichkeiten anzunehmen oder nicht?). Werden die Fragen in diesen Kategorien eher ungünstig beantwortet bzw. verneint, so ist von einem gegebenen Risiko einer Kindeswohlgefährdung auszugehen.

Im vorletzten Abschnitt »Risikofaktoren für die Gefährdung des Kindeswohls« stellt Günderoth Risikofaktoren aus sozialwissenschaftlicher Sicht dar und ergänzt sie um psychologische Konzepte.

Das Kapitel schließt die Autorin mit einer Ausführung zum »Datenschutz«, indem sie den Umgang mit dem Schutz von Sozialdaten und deren Weitergabe im Kontext der Gefährdungssituation beschreibt. Abschließend erläutert sie den Umgang mit dem Datenschutz hinsichtlich der Dokumentation einer Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis.

Im dritten Kapitel »Die Bedeutung des Schutzauftrags für die verbandliche Jugendarbeit« arbeitet Günderoth in mehreren Abschnitten heraus wie der Schutzauftrag in der verbandlichen Jugendarbeit sinnvoll ausgestaltet werden kann.

Zunächst widmet sie sich der Charakteristik und Funktion der verbandlichen Jugendarbeit zu, indem sie ihr eine »soziale, politische und gesellschaftliche« (S. 59) Wertverbundenheit attestiert mit der Funktion junge Menschen »zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Mitgliedern der Gesellschaft« (ebd.) zu fördern. Die insbesondere nicht-formalen Bildungsprozesse, die in Jugendverbänden stattfinden, weisen eine Besonderheit auf. Doch eines der wesentlichen Merkmale der Jugendarbeit ist, dass sie von ehrenamtlichen Kräften geleistet wird. Das ehrenamtliche Engagement auf der einen und die Nähe zu den Kindern/Jugendlichen auf der anderen Seite machen es erforderlich, die in diesem Bereich Tätigen für das Thema Kinderschutz/Schutzauftrag zu sensibilisieren und auf struktureller Ebene Schutzkonzepte und Angebote der Prävention zu implementieren. Wie so etwas aussehen kann stellt die Autorin durch verschiedene veröffentliche Empfehlungen vor. Sie plädiert, dass »ehrenamtlich Tätige keine Fachkräfte im Sinne des § 72 SGV VIII sind« jedoch »durch das allgemeine Verständnis von Jugendverbandsarbeit ... bei Kindeswohlgefährdung oder bei Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder gar sexualisierter Gewalt durch Betreuungspersonen im Verband zu handeln« (S. 63) haben.

Im Abschnitt »Vereinbarungen mit dem Jugendamt« nimmt die Autorin jene konkreten Maßnahmen in den Blick, die mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also dem Jugendamt, zu schließen sind.

Darauffolgend geht sie auf »Regelungen und Transparenz im Verband« ein, die speziell auf die Risiken in Organisationen abzielen, welche aufgrund ihrer Organisationsstruktur und Machtgefälle (sexuellen) Missbrauch und andere Grenzverletzungen begünstigen.

Der Abschnitt »Vorgehen bei Verdachtsfällen« veranschaulicht exemplarisch anhand von zwei Schaubildern, wie ein Vorgehen bei Anhaltspunkten bzw. Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung aussehen kann. Die Autorin kommentiert beide Schaubilder und stellt im Anhang ein darauf aufbauendes Ablaufschema zur Verfügung. Sie ergänzt das verbandliche Vorgehen für Fälle, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch ehrenamtliche Mitarbeiter ausgeht und wenn die Übergriffe unter Gleichaltrigen stattfinden.

Die beiden letzten Abschnitte besprechen das Themenkomplex wie ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen und »beauftragt« werden und wie diese sinnvoll zum Kinderschutz geschult werden können.

Das vierte und vorletzte Kapitel »Konzeptionelle Überlegungen zur Einbindung des Schutzauftrages in die Ausbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden« stellt die abschließende Umsetzung des Schutzauftrags in der Jugendarbeit dar.

Günderoth erläutert wichtige Aspekte von Basis- und Aufbauseminaren und geht auf den wichtigen Umstand ein, dass zunächst viele Ehrenamtliche im Schnitt ein Alter von 15 Jahren bei ihren ersten Basisschulungen aufweisen und dass sie neben der geringen Erfahrung sogar selbst Opfer sexualisierter Gewalt sein könnten.

Im Weiteren stellt die Autorin sechs Bausteine vor, welche ihrer Ansicht nach wichtige Themenbereiche in den Aufbauseminaren darstellen. Als Orientierungsrahmen dient ihr das Curriculum (JuLeiCa) des Landesjugendring Baden-Würtemberg. Der erste Baustein deckt den Bereich der Entwicklungspsychologie ab und soll »die Bewusstmachung von kindlichen Bedürfnissen, die Betrachtung ihrer Lebenswelt und die altersgemäße sexuelle Entwicklung« (S. 87) abdecken. Im zweiten Baustein werden die rechtlichen Grundlagen vertieft, mit dem Ziel Kenntnisse über den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, dem Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII und dem Datenschutz zu vermitteln. Der dritte Baustein verweist auf die JuLeiCa-Schulung und hinterfragt die verbandlichen Strukturen, die idealerweise eine Ansprechperson für den Schutzauftrag, einen Handlungsleitfaden und ein Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtung vorweisen. Der vierte Baustein dient der weiteren Vertiefung mit verschiedenen Themen der Selbsterfahrung und Ursachen von Gefährdungen. Die beiden letzten Bausteine enthalten dezidierte Elemente der Reflexion und Auseinandersetzung mit Momenten von Gefährdungen. Dies wird erreicht durch die Besprechung von Fallbeispielen, Reflexions- und Sensibilisierungseinheiten zu verschiedenen Themen wie Sexualität, Normalität von Handlungen, Mobbing, Gewalt usw. in Mitarbeiterrunden (fünfter Baustein). Für den Bereich der Freizeitenvorbereitung und -durchführung (sechster Baustein) will die Autorin (insbesondere auch ältere/erfahrene) Mitarbeiter sensibilisieren sich mit Dynamiken zu beschäftigen, die verschiedene schleichende Formen und Tendenzen zu Grenzüberschreitungen oder gar Gefährdungen enthalten. Allen Bausteinen setzt Günderoth eine tabellarische Übersicht gegenüber, die einen zeitlichen Umfang und Ideen zur methodischen und materiellen Umsetzung für die Umsetzung im Verband enthalten.

Das letzte Kapitel bildet das »Fazit«. Hier besteht Günderoth darauf, dass ein nachhaltiger Kinderschutz im Verband aus der ernstgemeinten Bereitschaft zur Prävention besteht. Standardmäßig sollte jeder Verband Schulungen anbieten zu den Themen Kindeswohlgefährdung, Schutz vor sexueller Gewalt und zu weiteren rechtlichen Grundlagen. Dies sollte strukturell eine »Querschnitts- und Leitungsaufgabe im Verband« (S. 100) und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet sein.

Diskussion
Günderoth erweist sich als versierte Kennerin der Materie Kinderschutz und des SGB VIII. Sie führt die Leserschaft geschickt zum Thema, indem sie sie nicht unmittelbar mit den Imperativen »Kindeswohlgefährdung« oder »Kindesmisshandlung« konfrontiert, sondern ihr die historischen Entwicklungsstadien aufzeigt, die notwendig waren, um das Kind als rechteinhabendes Subjekt aus heutiger Sicht zu statuieren.

Das zweite Kapitel wirkt solide und klar. Die Autorin schafft es treffsicher die Begrifflichkeiten der komplexen Materie aufzudröseln, einen Überblick über die zum Teil unspezifische Begriffsbestimmungen zu geben und dennoch die Komplexität so zu reduzieren, dass sie den adressierten Leserkreis erreicht und ihn nicht überfrachtet mit spezifischen Detailwissen Hauptamtlicher. Diese Leichtigkeit, die Günderoth erzeugt ist erstaunlich, da sie stets die nötige Präzision beibehält. In ihrer Darstellungslogik greift sie auf aktuelle und in der Praxis als »state of the art« anerkannte Wissensbestände und Handlungsstrategien zurück und übergibt somit der Leserschaft ein topaktuelles Werk. Innerverbandliche Strategien wie der Kinderschutzauftrag angesiedelt werden kann, wie eine präventiv wirkende Verbandstruktur aussehen könnte und welche konkreten Handlungsschritte ansetzen sollten, um unterschiedliche Ursachen/Auslöser von Kindeswohlgefährdung zu begegnen, zeigt Günderoth überschaubar und verständlich auf.

Besonders gut gelungen sind die Abschnitte, wie Jugendverbände Ehrenamtliche gewinnen und für den Kinderschutz sensibilisieren können. Hier zeigt sich die Autorin sehr differenziert und sehr klar, wenn sie nicht nur verbandliche sondern auch gesellschaftliche, psychologische und forensische Aspekte in ihren Ausführungen mit einbezieht. Dabei überfordert sie die Leserschaft nicht, da sie immer einen leichten und verständlichen Sprachstil anwendet. Der Umsetzung des Schutzauftrages in der verbandlichen Jugendarbeit wird sie gerecht, da sie auf viele Bausteine und (Präventions-) Konzepte hinweist, wie dies praktisch und methodisch umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus stellt sie Überlegungen an, wie Verbände ihre Ehrenamtlichen sensibilisieren können, um mit dem Themenspektrum Kinderschutz (einschließlich sexuelle Gewalt, Dynamiken die von Spaßgebaren zu Grenzüberschreitungen führen können, Umgang mit Mobbing, Normalität von Handlungen und Verhalten uvm.) adäquat umgehen zu können. Die Leserschaft erhält im Anhang umfangreiches Material zur Umsetzung des Kinderschutzauftrages wie gesetzliche Grundlagen, Dokumentationsbögen, empfohlene Literatur, Bausteine zum Erstellen eines Handlungsleitfaden und Verhaltenskodex uvm.

Fazit
Wer auf der Suche nach Kinderschutzliteratur im Feld der Jugend- oder Verbandarbeit ist findet mit diesem Buch ein hervorragendes Werk zu den vielfältigen Fragestellungen was Kinderschutz ist, was ihn ausmacht, wie ist er rechtlich verankert, welche Formen der Gefährdung unterschieden werden und wie die Umsetzung und Sicherstellung des Kinderschutzes gelingen kann. Darüber hinaus findet der Leser viele Anregungen wie der Kinderschutzauftrag verbandlich verankert werden kann und erhält eine Fülle von Material dazu. Der gut verständliche Schreibstil der Autorin und die kompakte Darstellung des Themas ermöglicht es der großen Bandbreite an Ehrenamtlichen, die üblicherweise nicht über die fachspezifischen Wissensbestände zum Kinderschutz verfügt, einen guten Einstieg und befähigt sie zur Umsetzung.

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