Rezension zu Geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung (PDF-E-Book)

Kritische Justiz. Vierteljahresschrift für Recht und Politik. 50. Jahrgang, Heft 1, 2017

Rezension von Anja Schmidt

Das Themenfeld »Geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung«, mit dem der Sammelband überschrieben ist, ist von höchster Aktualität: Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtslage von Trans*Personen haben das Transsexuellengesetz als ruinösen Torso hinterlassen, der auch in seinen verbliebenen Gehalten heftiger Kritik ausgesetzt ist. Mit der Kampagne »Dritte Option« versucht eine Inter*Person die personenstandsrechtliche Eintragung des Geschlechts »inter« oder »divers« zu erreichen, gegen die ablehnenden fachgerichtlichen Entscheidungen wurde am 2. September 2016 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (vgl. www.dritte-option.de). Der Bundestag hat am 7. Juli 2016 durch die Verabschiedung des Gesetzesentwurfes zur Verbesserung der Rechte der Opfer von Sexualdelikten die Verankerung des Grundsatzes »Nein heißt Nein« im Sexualstrafrecht beschlossen. Reproduktive Rechte sind etwa im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch sowie die Zulässigkeit und Verfügbarkeit von Reproduktionstechniken immer wieder Gegenstand von Debatten.

Der von Michaela Katzer und Heinz-Jürgen Voß herausgegebene Sammelband ist der fünfte Band der am Institut für Angewandte Sexualwissenschaft an der Hochschule Merseburg herausgegebenen Reihe »Angewandte Sexualwissenschaft«. Sie ist dem Austausch zwischen Theorie und Praxis gewidmet, »da praktisch viele Entwicklungen längst vollzogen sind, bevor sie in der theoretischen Reflexion ankommen« und »frühzeitige theoretische Begleitung (...) praktisches Handeln wiederum weiter fundieren und qualifizieren (kann)« (S. 15). Genau dies trifft auch auf juristische Fragestellungen und Debatten zu – sie werden einerseits durch vorgängige Praxen angeregt und zugespitzt und können andererseits praktisches Handeln inspirieren und begleiten. Für diejenigen Jurist*innen, die sich mit selbstbestimmter Geschlechtlichkeit und Sexualität beschäftigen, enthält der Band daher wertvolle Informationen, Vertiefungen und Anregungen, die ich im Folgenden aufzeigen möchte.

Für den Bereich ›Geschlechtliche Selbstbestimmung‹ thematisiert der Band Trans*- und Inter*Geschlechtlichkeiten. Anne Allex und Diana Demiel stellen in ihrem Beitrag STP, die »Internationale Kampagne Stop Trans Pathologization«, vor, die sich für eine selbstbestimmte Gesundheitsversorgung von Trans*Personen einsetzt. Genauer geht es um die Abwendung vom medizinisch-psychiatrischen Begriff der Transsexualität als Krankheit hin zu einer Anerkennung von Geschlechtervielfalt, die medizinische Interventionen im Sinne einer selbstbestimmten Gesundheitsversorgung aber nicht ausschließt. Diese könnten ähnlich wie Schwangerschaft und Geburt in Krankheitsklassifikationssystemen erfasst werden. Zwar wären Trans*Identitäten damit noch immer nicht vollkommen jenseits pathologisierender Diskurse erfasst, dies ist aber als ein Versuch, medizinische Optionen im selbstbestimmt-konsensuellen Rahmen zu eröffnen, zu würdigen. Der Beitrag macht zudem auf transphobische Gewaltverbrechen aufmerksam.

Michaela Katzer gibt einen Überblick über die medizinische Einordnung und Kategorisierung von »Transsexualismus« und den verschiedenen Formen von »Intersexualität«, wobei sie betont, dass Intersexuelle per se weder krank und noch behandlungsbedürftig sind (S. 89), auch eine zwingende psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung und Begutachtung von Trans*Personen wird abgelehnt (S. 96). Die Wortwahl »Intersexualität« und »Transsexualismus« erscheint als fragwürdig, da dies die gewöhnlich im pathologisierenden Sinne verwendeten Begriffe sind. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Autorin dargelegt hätte, warum sie sie auf diese Weise gebraucht.

Markus Bauer und Daniela Truffer erläutern zunächst medizinisch-biologische Grundlagen zu körperlichen Inter*Phänomenen und beschreiben geschlechtsanpassende Operationen kritisch als Genitalverstümmelungen. Es wird deutlich, inwiefern diese Operationen letztlich lediglich kosmetisch motiviert sind und welche konkreten nachteiligen Folgen sie für die operierte Person haben können, etwa als schmerzende Narben, Verlust der Empfindungs- und Zeugungsfähigkeit, Stigmatisierung und Eingriff in den Hormonhaushalt, der zu Depressionen und Adipositas führt. Sie werden ebenso wie Genitalfotografien und Zurschaustellungen vor Studierenden der Medizin als sexualisierte Gewalt gekennzeichnet. Den Beitrag schließen rechtliche Forderungen auf Kenntnis der eigenen geschlechtlichen Konstitution, gegen die Straflosigkeit von nicht mit den Operierten selbst konsentierten Operationen und auf Anerkennung der eigenen geschlechtlichen Identität ab.

Anja Kruber befasst sich anhand eines internationalen Überblicks über Studien und der Auswertung eigener Leitfadeninterviews mit der sexuellen Zufriedenheit von Trans*Personen. Heike Bödekers Gedanken kreisen um Intersexualität und Geschlechtsidentität, Selbstbestimmung trotz elterlicher und ärztlicher Zuweisungen und Psychoanalyse; sie lassen die Empörung über geschlechtszuweisende, nicht mit dem Kind konsentierte Operationen deutlich werden. Andreas Hechler macht instruktiv darauf aufmerksam, dass auch die emanzipatorisch intendierte Beschäftigung mit intergeschlechtlichen Menschen nicht mit dem medizinischen Blick beginnen sollte, sondern mit den intergeschlechtlichen Personen selbst als Menschen »mit ganz individuellen Interessen, Vorlieben, Erfahrungen und Lebensrealitäten« (S. 165). Er plädiert überzeugend dafür, intergeschlechtliche Menschen als Expertinnen für sich einschließlich ihres Körpers wahrzunehmen. Der den Abschnitt abschließende Beitrag von Manuela Tillmanns enthält unter anderem eine erhellende Kritik des Sprechens und Vorschläge für ein angemessenes Sprechen von Intergeschlechtlichkeit.

Der Abschnitt ›Sexuelle Selbstbestimmung‹ wird von zwei sehr informativen Aufsätzen von Nadine Schlag und Andrzej Profus zu Asexualität als gemeinhin nicht bekannte und damit nicht anerkannte Form der sexuellen Orientierung und als vernachlässigter »Forschungsgegenstand der deutschsprachigen Sexualwissenschaft« (S. 221) eröffnet. Der Begriff der Asexualität und die unterschiedlichen, darunter gefassten Phänomene werden ebenso erläutert wie deren Pathologisierung im historischen Zusammenhang. Auch hier wird eine »selbstbestimmte Definitionsmacht« gegen eine »normierende Gesellschafts- und Wissenschaftspraxis« gefordert (S. 222).

Die weiteren drei Beiträge des Abschnitts sind dem Themenbereich Sexualität in Haft gewidmet. Jens Borchert bemängelt das Fehlen von Forschungen zur sexuellen Deprivation (sexuellen Isolierung) von Strafgefangenen in Deutschland. Er stellt den internationalen Forschungsstand ebenso wie die Studien zu Deutschland im Überblick dar und bezieht dabei Studien zur sexualisierten Gewalt in Haftanstalten ein. Heino Stöver beschreibt das frustrationsgeladene Spannungsfeld zwischen der Allgegenwärtigkeit von Sexualität im Gefängnisalltag, zum Beispiel durch entsprechende Poster und deutlich sexualitätsbezogene Gesprächsinhalte, und den stark eingeschränkten Möglichkeiten, sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Er weist auf die Tabuisierung von Sexualität in Gefängnissen hin, der unterschwellig ein »›Verbot‹ der Ausübung von Sexualität in Haft« »als Teil der Strafe« zugrunde zu liegen scheint (S. 256). In diesem Zusammenhang thematisiert er neben Aggressionen sexualisierte Gewaltfantasien und sexualisierte Gewalt. Auch Torsten Klemm verweist auf die dünne Forschungslage zu Strafgefangenen und ihrem Ausleben von Sexualität sowie zu sexualisierter Gewalt in Gefängnissen. Er gibt einen vertieften Überblick über Erkenntnisse zu ausweichendem Sexualverhalten, Ersatzhandlungen, Selbstbefriedigung, haftbedingter Homosexualität und Prostitution sowie zu sexuellen Übergriffen. Er bemängelt die systematische Frustrierung des »Bedürfnisses nach sozialem Kontakt und zwischenmenschlicher Wärme« in Haft, obwohl dies ein »menschliches Primärbedürfnis« ist, und zeigt abschließend auf, wie es, auch einer Gefängnisstrafe angemessen, befriedigt werden kann (S.291).

Im Abschnitt ›Reproduktive Selbstbestimmung‹ gibt Katja Krolzik-Matthei einen (sehr) kurzen Überblick über die Geschichte der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs. Das Spannungsfeld der feministischen Debatte zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person, der Zuweisung der umfassenden Verantwortung Schwangerer für die Gesundheit des Fötus/ Embryos durch vorgeburtliche Untersuchungen und der Gefahr der Selektion, die durch vorgeburtliche Untersuchungen ermöglicht wird, wird erläutert. Alina Mertens thematisiert die reproduktive Selbstbestimmung von ableisierten Menschen und beschreibt, ausgehend von einem Praxisbeispiel, eindrücklich die paternalistischen Barrieren, denen Menschen mit Behinderung bei einem Kinderwunsch bzw. dessen Umsetzung begegnen, obwohl ihnen gem. Art. 23 UN-Behindertenrechtskonvention das gleiche Recht auf reproduktive Selbstbestimmung zusteht. Marien Weller-Menzel wendet sich gegen die Diskriminierung von LGBTI-Personen mit Kinderwunsch und von Regenbogenfamilien.

Der Band greift viele Aspekte geschlechtlicher, sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung auf, auch wenn er angesichts der umfassenden Überschrift teils mosaikartig wirkt. Er vermittelt Jurist*Innen wichtige Informationen und Impulse für eine sprachlich angemessene, kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit dem Recht unter Einbeziehung der Praxis und ausgehend von den Perspektiven »Betroffener« (den Begriff verwende ich kritisch im Sinne des Vorschlags von Manuela Tillmanns (S. 187, Fn. 2), also insoweit er das Betroffensein von Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt meint). Insoweit ist hervorzuheben, dass unter den Beitragenden (ehemalige) Aktivistinnen und »Betroffene«" sind. Dabei hätte ich mir gewünscht, dass in den einzelnen Beiträgen deutlicher wird, aus welcher Perspektive »gesprochen« wird – nicht um das jeweils Gesagte schmälernd relativieren zu können, sondern um den jeweiligen Blickwinkel transparent zu halten.

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