Rezension zu Zeugenbetreuung von Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfern bei NS-Prozessen (1964-1985) (PDF-E-Book)

neue politische literatur 3/2016

Rezension von Felicitas Söhner

Bundesweite Erinnerungskultur
Funkenberg, Merle: Zeugenbetreuung von Holocaust-Überlebenden und Widerstands kämpfern bei NS-Prozessen (1964–1985)

»Die Verbrechen lassen sich, scheint mir, juristisch nicht mehr fassen, und das macht gerade ihre Ungeheuerlichkeit aus« schrieb Hannah Arendt an Karl Jaspers im Zusammenhang mit dem Auschwitzprozess (vgl. S. 102). Als sich seinerzeit Widerstandskämpfer und Holocaust-Überlebenden als Zeugen in die BRD begaben, stand die Psychotraumatologie noch in ihren Anfängen. Bevor diese Problematik von professioneller Seite aufgegriffen wurde, begannen ehrenamtliche Helfer sich in der Zeugenbetreuung zu engagieren. Im vorliegenden Buch untersucht Merle Funkenberg die Betreuung von Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfern, die als Zeugen in NS-Prozessen vernommen wurden. Neben dem zeitgeschichtlichen Hintergrund beleuchtet sie insbesondere die Motivation der Helfenden, das emotionale Erleben der Betreuungsarbeit und die psychische Verfassung der Zeugen in einem von einer von Mitläuferpsychologie und Schlussstrichmentalität geprägten Nachkriegsgesellschaft (S. 22). Damit richtet die Autorin ihren Blick auf ein »bisher von der Forschung völlig unbeachtete Feld« (S. 38).

Nach einem grundlegenden Teil zu Fragestellung, Forschungsstand, Quellenlage und Methoden des qualitativen Forschungsprojekts nähert sich die Verfasserin in einem Kapitel der Zeugenbetreuung in ihrer Zeit, der »als Reflexionsrahmen für die darauffolgenden Auswertungen des Archivmaterials und der narrativen Interviews dienen soll« (S. 38). Dazu fokussiert sie auf den historischen Kontext sowie die seinerzeit vorherrschende Lehrmeinung zu Spätfolgen von Konzentrationslagerhaft, den Opferschutz und die juristischen Grundprinzipien der Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. In viergliedrigem Vorgehen stellt sie die Betreuung der Zeugen in den größeren Kontext der »Vergangenheitsbewältigung« und präsentiert damit für die vorliegende Studie einen Referenzrahmen (S. 42). Die kursorische Darstellung des Forschungsgegenstands orientiert sich nach drei Aspekten: Der Gruppe der NS- Verfolgten, den Konjunkturen der Prozesse gegen nationalsozialistische Verbrechen sowie das Engagement von Initiativen und Einzelpersonen im Erinnerungsprozess. Dabei richtet die Verfasserin ihr Interesse darauf, inwiefern das politische und gesamtgesellschaftliche Klima der 1950er bis frühen 1980er Jahre die juristische Aufarbeitung beeinflusste und umgekehrt (S. 49).

Funkenberg schließt, dass in den Jahren der NS-Prozesse nicht nur die »gesamtgesellschaftliche Verfasstheit eine andere als heute« war, sondern auch »die Wahrnehmung der ehemals Verfolgten seitens der Vertreter der klassischen Psychiatrie [...] sich stark von aktuellen Einschätzungen« unterschied (S. 56). Beispielhaft führt sie hier die Feststellung des österreichstämmigen Emigranten und Psychoanalytiker Kurt Eissler einer »Einfühlungsverweigerung« vieler Psychiater in die Leiden der Überlebenden der Konzentrationslagerhaft an (S. 63). Vor diesem Hintergrund betrachtet die Verfasserin den Opferschutz und die Spezifik der NS-Verfahren (S. 74).

Im Kapitel zum institutionellen Rahmen der Betreuung wird zunächst die Gründung der ersten Helferkreise in Frankfurt, dann die Entstehung eines bundesdeutschen Netzwerks beleuchtet. Darüber hinaus untersucht Funkenberg exemplarisch weitere Helferkreise, insbesondere in Darmstadt, Bremen, Hamburg und Hagen. Dazu wertete die Autorin Quellenmaterial zur formalen Organisation und zum formalen Ablauf der Zeugenbetreuung aus. Das Ziel lag darin, typische Abläufe, organisatorische Probleme sowie Lösungen, die sich im Spannungsfeld der extremen psychischen und physischen Belastungen, die sich aus dem juristischen Vorgehen im Rahmen der Einhaltung einer korrekten Einhaltung der Strafprozessordnung ergaben, darzustellen (S. 105). Wegen des eher informellen Charakters der Helferkreise vermutet die Autorin, dass die Betreuungsarbeit bundesweit weitaus in mehr Städten stattfand als in den in den Quellen gezählten 22 Städten (S. 161).

Im Abschnitt zu emotionalen Aspekten von Zeugenschaft und Betreuung stehen die geführten Zeitzeugengespräche im Mittelpunkt. Nach einer kritischen Reflexion der Spezifik der Methode »Oral History« geht die Autorin auf das konkrete Erhebungs- und Auswertungsverfahren im Rahmen der vorliegenden Studie ein. Anschließend folgen die Kurzbiografien der Interviewpartner.

Die eigentliche Interviewauswertung folgt nach inhaltlichen Kategorien mit dem Ziel, einen Überblick zu vergleichbaren sowie divergierenden Erfahrungen von Betreuern und Zeugen zu schaffen. Die detailreiche Gesprächsanalyse zeichnet ein Bild einer äußerst intensiven und nachhaltigen Initiative: »Was als ›Lotsenfunktion‹ in der fremden Großstadt begann, wurde vielfach zu einem äußerst facettenreichen wie nachhaltigen Kontakt« (S. 302). Dieser habe neben der praktischen auch auf persönlicher Ebene bestanden.

Als Teil der sich entwickelnden bundesdeutschen Erinnerungskultur analysiert Funkenberg die Frage der öffentlichen Wahrnehmung der Zeugenbetreuung insbesondere in den Massenmedien Presse, Rundfunk, Fernsehen sowie öffentliche Auftritte von Opferzeugen im Rahmen von »Zeitzeugenveranstaltungen«. Auch der Frage der Rezeption der NS-Prozesse in den bundesdeutschen Medien geht die Autorin nach. Abschließend betrachtet die Verfasserin die Weiterentwicklung und Professionalisierung sowie die aktuelle Situation der Opferzeugenbetreuung in der Bundesrepublik und im internationalen Rahmen.

Der Autorin gelingt es anhand von Interviews, Briefen und Berichten die Einzigartigkeit der Begegnungen von Zeugenbetreuern mit Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfern nachzuzeichnen und einzuordnen. Sie zeigt auf, dass das Engagement der Betreuer sowohl quantitativ als auch qualitativ in weitaus größerem Umfang stattfand, als im Vorfeld angenommen (S. 337). Insbesondere die Gespräche macht sie als zentralen Bestandteil der Betreuungsarbeit jenseits der Prozesse aus: »Sie bildeten die Basis für die erfolgreiche Umsetzung [...] [einer] Leitidee Zeugenbetreuung, welche neben der Begleitung zum Gericht und dem Beistand bei formalen Fragen primär auf die persönliche Begegnung abhob« (ebd.). Funkenberg zeigt auf, dass die Betreuer Ängste, Probleme und Hoffnungen der Überlebenden direkt erlebten und oft die Funktion des ersten und wichtigsten Gesprächspartners einnahmen (ebd.).

Zwar kann die vorliegende Untersuchung keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben, da es sich um eine qualitative Erhebung handelt, doch traf die Autorin die Wahl ihrer historischen und empirischen Quellen im Sinne einer theoretischen Sättigung. Mit möglichen Schwachstellen aufgrund des Materials oder der Methoden setzt sich die Verfasserin kritisch auseinander. Vielmehr beweisen die äußerst dünne Quellenlage sowie ungünstige Ausgangslage in der Recherche, dass Merle Funkenberg in diesem Projekt wertvolle Pionierarbeit in Sachen Vergangenheitsbearbeitung geleistet hat.

Mit ihrem interdisziplinären Ansatz bietet die vorliegende Arbeit wertvolle Ansätze, Hintergründe und Informationen für eine breite Leserschaft – nicht nur aus dem Bereich der Rechtswissenschaft, Politologie, Geschichte oder Soziologie. Damit schließt dieser Band eine Forschungslücke im Zusammenhang mit den Prozessen gegen nationalsozialistische Gewaltverbrechen und leistet einen wertvollen Beitrag sowohl zu einer bundesweiten Erinnerungskultur als auch zum transnationalen Dialog mit den Opfern.



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