Rezension zu Zeugenbetreuung von Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfern bei NS-Prozessen (1964-1985) (PDF-E-Book)

Einsicht 16. Bulletin des Fritz Bauer Instituts. Hebst 2016

Rezension von Katharina Stengel

Betreuung von »Opferzeugen«

Merle Funkenberg
Zeugenbetreuung von Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfern bei NS-Prozessen (1964-1985)

Hinter dem etwas umständlichen Titel verbirgt sich eine erziehungswissenschaftliche Dissertation, mit der die Autorin sich auf die Spur der vielen Frauen und wenigen Männer begibt, die sich aus eigener Initiative der zahlreichen ausländischen »Opferzeugen« in den NS-Prozessen annahmen. In dem hier besprochenen Zeitraum gab es für diese Zeugen, abgesehen von Hotelreservierungen, meist keinerlei »offizielle« Betreuung. Sie fanden sich – oft allein – in einem als feindselig und furchteinflößend empfundenen Land wieder; mit ihren Aussagen vor Gericht standen ihnen äußerst belastende Situationen bevor, die nicht wenige an den Rand ihrer Kräfte brachten.

Eine erste Initiative zur Betreuung dieser Zeugen entstand 1964 während des ersten Auschwitz-Prozesses in Frankfurt am Main. Ausgelöst durch einen Presseartikel über die Lage der ausländischen Zeugen kam ein kleiner Kreis von Frauen und einem jungen Mann zusammen, die den NS-Verfolgten beistehen wollten. Es ging um einfache Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung, aber auch, wie sich schnell herausstellte, um höchst anspruchsvolle Kommunikationsarbeit. Bald entstanden an vielen Orten, in denen NS-Prozesse stattfanden, ähnliche Helferkreise; teils waren es informelle Zusammenschlüsse, teils waren sie verbunden mit Pax Christi, der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit oder dem Roten Kreuz. Alfons Erb, Vizepräsident von Pax Christi, war bei der Initiierung von Betreuergruppen besonders aktiv. Er war motiviert von einem christlichen Versöhnungsgedanken, der hier häufig zitiert, aber nicht kritisch hinterfragt wird. In mindestens 22 Städten, so Funkenberg, waren Helferkreise bei der Zeugenbetreuung aktiv, die Hunderte von Zeugen unterstützten und oft noch viele Jahre mit ihnen in Kontakt blieben. Bei der schwierigen Quellenlage – die Presse berichtete zunächst kaum und die Betreuer/-innen selbst hinterließen selten Aufzeichnungen, die in Archive gelangten oder gar publiziert wurden – ist es ein großes Verdienst der Arbeit, so viele Informationen über dieses weitgehend unbekannte zivilgesellschaftliche Engagement zusammengetragen zu haben.

Zunächst leuchtet die Autorin historische Kontexte der Zeugenbetreuung aus – von den Etappen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen, der zeitgenössischen Sicht auf die psychischen Spätfolgen der KZ-Haft und der Spezifik der NS-Prozesse bis zu den besonderen Problemen des Zeugenbeweises in diesen Prozessen –, in einem folgenden Kapitel stellt sie die Entstehung und institutionelle Rahmung der verschiedenen Initiativen vor. Das zentrale Kapitel, überschrieben mit »Die emotionalen Aspekte von Zeugenschaft und Betreuung«, basiert auf Quellen der Oral History, vor allem auf zahlreichen Interviews, die Funkenberg mit Zeugenbetreuer/-innen und drei noch lebenden Prozesszeugen führte. Die Autorin bleibt in der Darstellung sehr nah an ihrem eindrucksvollen Material. Forschungsleitende Thesen oder Interpretationen finden sich wenig, dafür erfährt man viel über die Betreuer/-innen, ihre Motive, über die großen Herausforderungen, die dieses Engagement mit sich brachte, die vielen intensiven Begegnungen mit den Zeugen und deren weitreichende biographische Folgen. Die Motive und Hintergründe der Betreuer/-innen waren höchst unterschiedlich, was in der Arbeit aber nur auf einer persönlich-biographischen Ebene untersucht wird.

Die Zeugen und Zeuginnen kommen zwar auch mit ihren Erfahrungen vor den bundesdeutschen Gerichten zu Wort. Im Zentrum stehen allerdings auch in ihrem Fall die Beziehungen zu den Betreuer/-innen. Das ist ein enger Fokus, er ermöglicht aber dennoch viele Einblicke in die Situation und die Erwartungen dieser NS-Verfolgten. So erfreulich und überraschend der Kontakt mit den Betreuer/-innen für die Zeugen oft war, so ernüchternd war für sie vielfach das geringe Interesse der Öffentlichkeit und Medien an den Prozessen. Ab den späten 1970er Jahren nahm das öffentliche Interesse an den »Opferzeugen« zwar zu, gleichzeitig führten ihre Aussagen aber immer seltener zu Verurteilungen, so dass einzelne Betreuerkreise den Zeugen sogar abrieten, überhaupt noch für Gerichtsverfahren anzureisen.

Trotz einiger gegenläufiger Zitate überwiegt in der Arbeit ein Bild von den Zeugen als doppelter Opfer – Opfer des Nationalsozialismus und Opfer der vielfachen Zumutungen der Gerichtsverhandlungen. Das entsprach offenbar auch häufig dem Bild der Betreuer/-innen von den Betreuten. Dass die NS-Verfolgten oft sehr klare eigene Motive hatten, sich den Gerichtsverhandlungen auszusetzen, und dass sie manche Aspekte der Verfahren nicht nur als Last, sondern auch als Genugtuung erlebten, gerät so leicht in Vergessenheit.

Zuletzt muss angemerkt werden, dass das über weite Strecken gut lesbare Buch ein gründliches, auch inhaltliches Lektorat benötigt hätte. Damit hätten sich etliche Fehler (etwa die Bezeichnung du Historikers Nikolas [sic] Berg als Angehöriger der »HJ-Generation«, S. 51) sowie zahlreiche Redundanzen in den Zitaten vermeiden lassen.

Katharina Stengel, Frankfurt am Main/Leipzig

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