Dirk Fabricius
Die Verachtung des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe
Psyche, 2008, 62(9-10), 1039-1067
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Verlag: Klett Cotta/Psychosozial-Verlag
Erschienen im Januar 2008
Bestell-Nr.: 51028
Zunächst wird behauptet und exemplarisch belegt, dass Verachtung
bei der Bestimmung strafrechtlicher Sanktionen eine bedeutende
Rolle spielt und dass dies gesetzwidrig ist, weil vom gesetzlichen
Modell des Strafgesetzbuches abweichend, das Schuld und in zweiter
Linie Gefährlichkeit als bestimmendes Moment für Strafe und, weiter
gefasst, strafrechtliche Sanktionen zulässt. Daran schließen sich
Überlegungen dazu an, warum dieses gesetzwidrige Eindringen von
Verachtung ins Strafrechtssystem unbenannt und unerörtert bleibt,
welche Funktionen und Effekte eine Politik der Verachtung hat und
welche Rolle dabei die Strafjustiz als Produktionsstätte
gesellschaftlicher Unbewusstheit spielt. Konsequenzen und Gefahren
für eine rechtsstaatliche Demokratie werden angesprochen. Die
psychoanalytische Betrachtung fundiert die These, dass das Gesetz
aus guten Gründen die Verachtung nicht legitimiert bzw. dass
Verachtung im Strafjustizsystem nicht nur gesetz-, sondern auch
rechtswidrig ist und dass es rechtlich geboten ist, dem Gesetz zu
folgen. Damit dies möglich wird, wird psychoanalytische
Unterstützung für erforderlich gehalten, insbesondere durch die
Förderung der Professionalität der Juristinnen und Juristen. (c)
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