Stefan Wulf

Der Psychiater Albrecht Langelüddeke (1889-1977)

Eine biografische Annäherung

Cover Der Psychiater Albrecht Langelüddeke (1889-1977)

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Buchreihe: Forschung Psychosozial

Verlag: Psychosozial-Verlag

114 Seiten, Broschur, 148 x 210 mm

1. Aufl. 2021

ISBN-13: 978-3-8379-3131-0, Bestell-Nr.: 3131

DOI: https://doi.org/10.30820/9783837978100

Mit einem Grußwort von Andreas Jürgens und einem Vorwort von Heinz-Peter Schmiedebach

Die Laufbahn des Psychiaters Albrecht Langelüddeke umfasste mehr als fünf Jahrzehnte. Langelüddeke war Kliniker, Anstaltsdirektor und Hochschullehrer, gefragter Gerichtsgutachter und anerkannter Experte auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie. Er arbeitete unter den Bedingungen von drei politischen Systemen, der Weimarer Republik, dem »Dritten Reich« und der frühen Bundesrepublik. Sein Wirken als Psychiater in Hamburg und in Hessen (Marburg, Haina) verweist auf vielfältige Fragen der klinischen und gutachterlichen Praxis sowie der ärztlichen Ethik.

Stefan Wulf widmet sich in seiner biografischen Untersuchung den wichtigsten Ereignissen und Tätigkeitsschwerpunkten in der Karriere des Psychiaters, diskutiert kritisch seine Rolle im Nationalsozialismus und nähert sich über den psychiatrischen Fachterminus der »Psychopathie« besonderen Facetten seines Denkens und Handelns.

Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Kleine Schriften Band 2

Inhaltsverzeichnis

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Grußwort
Dr. Andreas Jürgens

Vorwort
Prof. Dr. med. Heinz-Peter Schmiedebach

1 Einleitung

2 Berufliche Laufbahn
Hamburg
Der Weggang aus Hamburg
Haina und Marburg
Berufsverbot und »Entnazifizierung«
Rückkehr nach Hamburg

3 Identitäten, Fakten und Konstrukte
3.1 Der Gutachter
3.2 Der Arzt-Soldat
3.3 Der »Entlastete«: Eine Problematisierung der Rolle Langelüddekes im Nationalsozialismus Parteimitgliedschaft
Sachliche und streng wissenschaftliche Haltung
Aktion »T4«
Die Frage der Eugenik
Exkurs: Menschenversuche im Dienste des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«
Politische NS-Justiz in Hessen

4 Langelüddeke und die Psychopathie
Quantitative Norm versus Wertnorm
Psychopathie und Rauschmittelsucht
Erosionserscheinungen

5 Zusammenfassung

6 Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Archivalien
6.2 Publikationen von Albrecht Langelüddeke
6.3 Literatur

Abbildungsnachweise

Quellenanhang
Marburger Spruchkammerurteil über Albrecht Langelüddeke vom 19. August 1949

Rezensionen

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Hessisches Ärzteblatt 12/2022

Rezension von Jürgen Golombek

»Die konzentrierte personifizierte Studie offenbart, wie eine Instrumentalisierung des Medizinischen zur Andienung an den eine Karriere fördernden Staat unter Hintanstellung kranker Menschen genutzt wurde, und zeigt die Schwierigkeiten der Einordnung einer mit der Diktatur verstrickten Person, die sich aktiv an der Euthanasie beteiligte, aber wohl auch Leben rettete. Mit der nötigen Distanz legt Wulf eine historische Quelle eines dunklen Kapitels deutscher Psychiatrie-Geschichte vor, das zur Lektüre empfohlen sei…«

Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte – Band 108, 2022

Rezension von Florian G. Mildenberger

»Tatsächlich fungierte Langelüddeke als Wegbereiter einer allumfassenden Verwendung des vagen Begriffs der ›Psychopathie‹ zur Beurteilung von Patienten mit uneindeutigen Symptomen. Seine Biografie und die sich je nach politischer Großwetterlage ändernden fachlichen Einschätzungen lagen bislang weitgehend im Dunkeln. Dem Historiker und langjährigen Mitarbeiter des Hamburger Universitätsinstituts für Geschichte und Ethik der Medizin Stefan Wulf ist es gelungen, das komplexe Ineinandergreifen von Biografie und Werk bei Langelüddeke in prägnanter Form zusammenzufassen…«

Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA), 11. März 2022

Rezension von Karl-Hermann Völker

»Der Historiker nähert sich der schillernden Figur eines bis zum Lebensende erfolgreichen Psychiaters mehrperspektivisch an, wobei besonders das Spruchkammerurteil vom 19. August 1949 interessant ist. Da hatte längst eine Art Generalamnestie für die NS-Täter eingesetzt. Stefan Wulf gibt dieses ausführliche Urteil im Wortlaut wieder, das eine für die Nachkriegszeit typische Haltung widerspiegelt, ›nämlich die starre Unbeirrbarkeit, individuelle Schuld zu leugnen und die eigene Verantwortung kleinzuhalten. Auffallend ist das Fehlen jeglicher Empathie mit den Opfern‹…«