Dirk Fabricius

Die Verachtung des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe

Psyche, 2008, 62(9-10), 1039-1067

Cover Die Verachtung des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe

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Zunächst wird behauptet und exemplarisch belegt, dass Verachtung bei der Bestimmung strafrechtlicher Sanktionen eine bedeutende Rolle spielt und dass dies gesetzwidrig ist, weil vom gesetzlichen Modell des Strafgesetzbuches abweichend, das Schuld und in zweiter Linie Gefährlichkeit als bestimmendes Moment für Strafe und, weiter gefasst, strafrechtliche Sanktionen zulässt. Daran schließen sich Überlegungen dazu an, warum dieses gesetzwidrige Eindringen von Verachtung ins Strafrechtssystem unbenannt und unerörtert bleibt, welche Funktionen und Effekte eine Politik der Verachtung hat und welche Rolle dabei die Strafjustiz als Produktionsstätte gesellschaftlicher Unbewusstheit spielt. Konsequenzen und Gefahren für eine rechtsstaatliche Demokratie werden angesprochen. Die psychoanalytische Betrachtung fundiert die These, dass das Gesetz aus guten Gründen die Verachtung nicht legitimiert bzw. dass Verachtung im Strafjustizsystem nicht nur gesetz-, sondern auch rechtswidrig ist und dass es rechtlich geboten ist, dem Gesetz zu folgen. Damit dies möglich wird, wird psychoanalytische Unterstützung für erforderlich gehalten, insbesondere durch die Förderung der Professionalität der Juristinnen und Juristen. (c) Psyindex.de 2009 alle Rechte vorbehalten