Ernst-Ulrich Huster
Inklusion light?. Zum Wert sozialer Teilhabe in unserer Gesellschaft (PDF-E-Book)
Behindertenpädagogik 2014, 53(4), 343-356
EUR 5,99
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Verlag: Psychosozial-Verlag
14 Seiten, PDF-E-Book
Bestell-Nr.: 23315
Dass die Bundesrepublik Deutschland der UN –
Behindertenrechtskonvention beigetreten ist, war und ist sicher
eine Selbstverständlichkeit gewesen, in der es heißt: »Jeder Mensch
hat ein Recht auf Inklusion.« Dieses ist ein heraldischer Satz –
Grundnorm als Zielbestimmung, aber auch als Prozessbeschreibung.
Dabei formulierten unsere Verfassungsväter und -mütter bereits 1949
in Artikel 1 des Grundgesetzes: »Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.« Artikel 3 formulierte ebenfalls bereits 1949:
»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.« 1994, also 12 Jahre vor
Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention − wurde in Absatz
3 ergänzend präzisiert: »Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.«