Lutz Rosenkötter, Marieluise von Schweinichen
Psychoanalyse als Teil der sozialen Krankenversicherung
Psyche, 1981, 35(1), 42-48
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Vereinbarungen über das Honorar und die Handhabung der
Honorarzahlung wurden stets als wichtiger Teil der
psychoanalytischen Situation angesehen. Es wird daher untersucht,
wie die deutschen Psychoanalytiker psychoanalytische Behandlungen
als Leistungen der sozialen Krankenversicherung einschätzen, da der
Patient hierbei das Honorar nicht selbst zahlt, sondern die
Behandlung als Naturalleistung erhält. In einer schriftlichen
Umfrage wurden 190 Mitglieder der Deutschen Psychoanalytischen
Vereinigung hierzu befragt; es wurden 112 Antworten gegeben. Die
Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Eine große
Mehrheit der Psychoanalytiker akzeptiert, dass die Kosten auch für
psychische Erkrankungen in einer sich wandelnden Gesellschaft von
der Allgemeinheit mitgetragen werden. 82 Prozent der antwortenden
Kollegen beteiligen sich an der kassenärztlichen Versorgung der
Bevölkerung mit Psychoanalysen und Psychotherapien. Das
gegenwärtige Honorierungssystem wird jedoch von 77 Prozent der
Stimmen als problematisch bezeichnet, von 18 Prozent sogar als
nicht annehmbar. Der Stein des Anstoßes ist die mangelnde
Eigenbeteiligung der Patienten, die als behandlungstechnisches
Problem gesehen wird. 80 Prozent der Psychoanalytiker, die sich
hierzu geäußert haben, würden eine finanzielle Selbstbeteiligung
der Patienten an den Behandlungskosten vorziehen. (c)
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