Christine Morgenroth, Nele Reuleaux
»... denn sie wußten, was sie taten.« Über die Sichtbarkeit des Unsichtbaren
Psyche, 2004, 58(3), 272-281
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Die Auffassung des Sozialpsychologen H. Welzer über das Recht von
Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung, den Tätern zu
vergeben und damit ihre Autonomie wiederzugewinnen, sowie seine
abwertenden Äußerungen zur therapeutischen Bearbeitung psychischer
Traumata (in Frankfurter Rundschau vom 13.06.2003) werden
kritisiert. Im Zentrum der Argumentation stehen die von Welzer
angeführten Begriffe des Vergessens und der Vergebung. Dabei wird
insbesondere aufgezeigt, dass ein Vergessen bei schweren
psychischen Traumatisierungen nicht möglich ist. Die im Kontext von
Traumatisierungen ausgelösten intrapsychischen Prozesse
(Wiederholungszwang, Traumatransmission auf die folgende
Generation, Verinnerlichung von Täteranteilen, Gefühlserbschaften
der Tätergeneration) werden beschrieben. Es wird betont, dass eine
Umdeutung von Vergebung als einem individuellen Befreiungsschritt
zu einem verallgemeinerbaren politischen Konzept durch konstruierte
Forschungsbefunde zur Entlastung der Täter beiträgt, indem sie
Konzepte der Selbstdeutung für die ganze Wahrheit nimmt und
beträchtliche Bereiche der inneren und äußeren Realität einfach
unterschlägt. Das Zugänglichmachen dieser mehrdimensionalen
Unterschlagungen von Wirklichkeit wird als Aufgabe der analytischen
Sozialpsychologie genannt. (c) Psyindex.de 2009 alle Rechte
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